Nun ist es rechtskräftig: Der suspendierte mächtige Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek hat kein Amtsgeheimnis verraten. Das bestätigt das Oberlandesgericht in Wien. Er hatte Informationen über Ermittlungen gegen eine Journalistin weitergegeben. Die Journalistin hatte einen kritischen Artikel über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verfasst gehabt.
Das Straflandesgericht sprach Pilnacek im Vorjahr mit der Argumentation frei, dass durch die Weitergabe weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden seien. Die zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte dagegen Berufung angemeldet, das OLG Wien hat sich nun dem Freispruch angeschlossen.
Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige der WKStA gegen eine „Presse“-Redakteurin wegen eines kritischen Artikels. Pilnacek gab die Anzeige einer Redakteurin des „Kurier“ bekannt - und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen werde. Im Prozess argumentierte Pilnacek die Weitergabe der Informationen damit, dass er über die Anzeige empört gewesen sei, die Schädigung der WKStA sei nicht seine Motivation gewesen.
Die Richterin am Straflandesgericht sah in ihren Urteilsausführungen die Geheimnis-Weitergabe erfüllt, folgte auch dem Argument des öffentlichen Interesses an der Publikmachung des WKStA-Vorgehens. Es seien aber nicht alle Tatbestandsmerkmale erfüllt: Für eine Verurteilung müsse nämlich die Weitergabe dieses Amtsgeheimnisses dazu „geeignet sein, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen“. „Die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren nicht öffentlich abzulaufen hat, ist nicht gleichzusetzen damit, dass dieses geheim zu sein hat“, so die Richterin.
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