Nach Einbruch

Österreichs Emissionen sind wieder gestiegen

Steiermark
08.07.2022 10:00

Die neuesten Zahlen des Wegener Centers für Klima und globalen Wandel der Uni Graz verheißen nichts Gutes: Nach einem Einbruch stiegen Österreichs Emissionen wieder um 6,5 Prozent.

„Österreichs Emissionen sind 2021 neuerlich um etwa 6,5 Prozent auf das seit über 30 Jahren nicht durchbrochene Niveau von 1990 gestiegen“, sagt Gottfried Kirchengast, der die neuesten Berechnungen des Wegener Centers der Universität Graz am Freitag vorlegte. Das Pandemiejahr 2020 sei leider nur ein Ausreißer gewesen.

Klimaexperte Gottfried Kirchengast vom Wegener Center Graz. (Bild: Uni Graz)
Klimaexperte Gottfried Kirchengast vom Wegener Center Graz.

Österreich muss Reduktion schaffen
Laut der Rechnung des Klimaexperten würden uns am Weg zur Klimaneutralität ab 2021 insgesamt nur noch maximal 700 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zur Verfügung stehen. Er erklärt: „Das bedeutet, dass Österreich bis 2040 eine Reduktion von mindestens 95 Prozent, davon mindestens 90 Prozent primär im Bereich Fossilenergie und Industrie schaffen muss.“

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, dürfen von 2021 bis 2030 nur mehr maximal 550 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden. „Denn wenn von 2031 bis 2040 weniger als 150 Millionen Tonnen Restbudget verbleiben, würde das Emissionsreduktionsraten von weit über zehn Prozent pro Jahr erfordern, was in der Umsetzung unrealistisch ist“, sagt Kirchengast.

Klimaschutzziele sollen gesetzlich festgelegt werden
„Parallel zum Ausstieg aus fossiler Energie muss nachhaltige Kohlenstoffspeicherung in Land- und Forstwirtschaft aufgebaut werden.“ Damit könnte man voraussichtlich rund fünf Prozent der derzeitigen Emissionsmenge über Boden- und Waldbewirtschaftung ökologisch verträglich und langfristig binden. Um die gesteckten Klimaziele tatsächlich zu erreichen und hohe Kosten durch Nicht-Handeln zu vermeiden, sei es entscheidend, das errechnete maximale Treibhausgas-Gesamtbudget sowie die entsprechenden Klimaschutzzielpfade verbindlich gesetzlich festzulegen.

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