„Heimlich geimpft?“

FPÖ-Chef Kickl verliert Klage nach TV-Sager

Politik
09.07.2022 15:13

Herbert Kickl hat eine Klage gegen „Falstaff“-Herausgeber und PR-Berater Wolfgang Rosam wegen einer von diesem im Herbst in den Raum gestellten heimlichen Corona-Impfung verloren. Konkret ging es um einen TV-Auftritt Rosams, bei dem der Gerüchte wiedergab, der FPÖ-Chef könnte - entgegen seinen eigenen Angaben - bereits gegen Covid-19 geimpft sein.

Laut „Falter“ (Online-Ausgabe) wies das Handelsgericht Wien das Begehren Kickls auf Unterlassung und Widerruf ab. Rosam hatte in einer TV-Sendung gemeint, dass ihm ein Gerücht über Kickl zu Ohren gekommen sei: „Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft.“ Kickl konterte darauf mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest - und besagter Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen.

„Politiker müssen höheren Grad an Toleranz zeigen“
„Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern in der Ausübung ihres öffentlichen Amts sind im Allgemeinen weiter gesteckt als bei Privatpersonen, weil sich Politiker unweigerlich und wissentlich der eingehenden Beurteilung ihrer Worte und Taten durch die Presse und die allgemeine Öffentlichkeit aussetzen. Politiker müssen daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen, besonders wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, zitierte der „Falter“ aus dem Urteil.

Außerdem habe Rosam selbst eingeräumt, das Gerücht käme von „bösen Zungen“: „Damit hat der Beklagte aber auch unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei lediglich um ein Gerücht über den Kläger handelt, er sich selbst nicht mit diesem identifiziert und selbst auch nicht behauptet bzw. weiß, ob dieses Gerücht wahr sei.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Kickl kann dagegen berufen.

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