Ein afghanischer Asylwerber hat 2016 eine Tirolerin vergewaltigt - die „Krone“ berichtete ausführlich. Er wurde vor wenigen Monaten wieder entlassen und nun nahe des Tatortes in Innsbruck gesehen - das Opfer steht unter Schock, ist verzweifelt und klagt Bund sowie Land an.
Opfer einer mehrfachen Vergewaltigung wurde - wie ausführlich berichtet - die Tirolerin Angelika M. (Name geändert) 2016 in Innsbruck. Ihr Peiniger - ein afghanischer Asylwerber - wurde zu sieben Jahren Haft und 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er saß zwei Drittel seiner Haftstrafe ab und wurde vor wenigen Wochen bedingt entlassen. „Mit einem derartig schwerwiegenden Delikt wird er niemals einen positiven Bescheid erhalten. Dass er sich somit nach wie vor in Österreich befindet und noch immer nicht abgeschoben wurde, ist absolut nicht nachvollziehbar und zu hinterfragen“, betont Markus Abwerzger, Anwalt des Opfers.
„Ich habe vollstes Vertrauen“
Seit der frühzeitigen Entlassung lebt Angelika M. erneut in Angst. Besserung scheint keine in Sicht zu sein. „Denn jemand aus dem Umfeld, der das Gesicht des Mannes schon damals zum Beispiel beim Prozess gesehen hat, entdeckte ihn nun erneut in Innsbruck. Im Tivoli Park, also in der Nähe des Tatortes. Die Person ist sich zu 1000 Prozent sicher, ich habe vollstes Vertrauen“, sagt die Tirolerin, „er habe sich nicht viel verändert, die Narben im Gesicht seien noch da. Lediglich seine Haare seien kürzer.“
Während mein Peiniger so gut wie sicher finanzielle Unterstützung erhält, schaue ich durch die Finger, obwohl ich in meinem Heimatland insgesamt sechs Kinder zur Welt gebracht, mein ganzes Leben lang gearbeitet habe und stets eine aufrechte Bürgerin war.
Vergewaltigungsopfer Angelika M. (Name geändert)
Therapeutin: „Opferschutz maßgeblich für Heilung“
Seit der Enthaftung ihres Täters habe die Tirolerin in der Verarbeitungs- bzw. Verdrängungsarbeit wieder Schritte zurück gemacht, ist sie erneut in Therapie. Für ihre Psychotherapeutin, die anonym bleiben möchte, ist das ein klarer Fall: „In der psychotherapeutischen Betreuung von Missbrauchsopfern ist der Opferschutz in erster Linie maßgeblich für die Heilung der Traumatisierung. Bei bestehender Bedrohung wiederholt sich das Geschehene im Empfinden betroffener Menschen wieder und wieder und verstärkt somit den Schweregrad einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Folge dessen müsste bei der Entlassung sexueller Missbrauchstäter auch darauf geachtet werden, welcher Schutz den Opfern zugesprochen wird. Es kann nicht sein, dass sich Opfer dann verstecken, fürchten oder sich nicht mehr frei bewegen können.“
„Heimisches System ist menschenverachtend“
Vom Staat oder Land gut beschützt fühlt sich Angelika M. nicht: „Meine derzeitige Therapie zahlt meine älteste Tochter, ich könnte sie mir nicht leisten“, gibt sie preis. Und auf das ihr zugesprochene Schmerzensgeld wartet sie bis heute noch. „Während mein Peiniger - von dem übrigens bis zum heutigen Tag keine Altersbestimmung vollzogen worden ist und somit nach wie vor unklar ist, wie alt er tatsächlich ist - so gut wie sicher finanzielle Unterstützung erhält, schaue ich durch die Finger, obwohl ich in meinem Heimatland insgesamt sechs Kinder zur Welt gebracht, mein ganzes Leben lang gearbeitet habe und stets eine aufrechte Bürgerin war. Ich habe mich nie in die Opferrolle begeben, hatte den Mut, neu zu starten und habe wieder mit dem Arbeiten begonnen. Doch Bund und Land haben mir alles ruiniert. Das heimische System ist menschenverachtend."
Doch Bund und Land haben mir alles ruiniert.
Vergewaltigungsopfer Angelika M. (Name geändert)
Tirolerin stellt nun eine Reihe von Forderungen
Sie fordert das Schmerzensgeld und die komplette Kostenübernahme von den gesamten Therapieeinheiten. „Und auch eine Haftungsübernahme beanspruche ich für den Fall der Fälle, dass mir mein Peiniger erneut etwas antut“, sagt sie.
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