Aber nicht zum Trinken
Italien: Hundebesitzer müssen Wasser dabei haben
Italien führt in diesem Sommer immer mehr kuriose Regeln ein, die sowohl für Urlaubende als auch Einheimische gelten. So sind etwa Hundebesitzer und Besitzerinnen künftig verpflichtet, eine Wasserflasche bei sich zu tragen. Damit soll der Urin der Vierbeiner im Bedarfsfall weggespült werden.
Der Beschluss, der auf der Insel Ponza südlich von Rom gilt, folgte nach Beschwerden der Einheimischen über den penetranten Uringeruch in den Straßen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 500 Euro rechnen.
Spazieren in Badekleidung nicht überall erlaubt
Das ist aber nicht die einzige neue Regel in Österreichs Nachbarland. Mehrere Badeortschaften haben in diesem Sommer Strafen in derselben Höhe für Stadtspaziergänge in Badekleidung eingeführt. Davon sind auch Männer betroffen, die mit nacktem Oberkörper durch die Orte gehen. Die vielen Touristen und Touristinnen, die halb nackt durch die Straßen ziehen, würden dem Ansehen der Ortschaften schaden, hieß es. Oben-Ohne-Verbote gelten auch in der Stadt Mailand, wo sich Menschen nur mit einem Mindestmaß an Kleidung in Parks sonnen dürfen. Bei diesen Vorschriften beträgt die Strafe 300 Euro.
Eine Regel, die sich vor allem an Touristen und Touristinnen richtet, ist das Badeschlapfen-Verbot auf den Wanderwegen der Region Cinque Terre. Dieses soll die Sicherheit erhöhen, nachdem zuvor viele Verletzungen durch ungeeignete Schuhe entstanden waren. Wer dort nicht mit richtigem Schuhwerk unterwegs ist, riskiert Strafen zwischen 50 und 2500 Euro.
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