Aufgrund des erheblichen Preisanstiegs der vergangenen Monate und der zu erwartenden weiteren Steigerungen war MAXenergy veranlasst, Verträge nach Ablauf der Mindestvertragsdauer zu beenden", bestätigt ein Sprecher des Vorarlberger Energieunternehmens. Die Kündigungen führten - wie berichtet - zu Klagen auch in Oberösterreich. Denn der Stromanbieter hatte Kunden mit einer 18-Monate-Preisgarantie angelockt, die Verträge aber nach der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten gekündigt.
Die Gas- und Stromkunden verlangen nun Schadenersatz für die Mehrkosten, die ihnen durch den Anbieterwechsel entstehen. In Oberösterreich am Bezirksgericht in Perg und Traun.
Das Urteil aus Dornbirn ist bis auf Weiteres nicht wirksam. Die bisher noch offenen Rechtsfragen können demnach im Rahmen einer umfassenden Untersuchung durch die nächste gerichtliche Instanz geklärt werden.
Ein Unternehmenssprecher von MAXenergy zu den Vertragsstreitigkeiten
Eine Sammelklage am Bezirksgericht Dornbirn (Vbg.) hatte in erster Instanz Erfolg. Dazu MAXenergy: „Mit Ausspruch einer Preisgarantie von beispielsweise 18 Monaten wird im Vertrag festgehalten, dass für die Dauer der Preisgarantie keine Preiserhöhungen durchgeführt werden, sofern ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. MAXenergy hat betroffene Kunden rechtzeitig unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen acht Wochen im Voraus über das Vertragsende informiert. Aufgrund der durch MAXenergy ausgesprochenen Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit endet demnach auch die Preisgarantie, da nach diesem Zeitpunkt kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr besteht.“
Das nicht rechtskräftige Urteil in Dornbirn hingegen besagt, dass MAXenergy infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein Kündigungsrecht bereits nach zwölf Monaten verzichtet hat. Das Energieunternehmen geht gegen dieses Urteil in Berufung.
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