Mit einem Messer soll der Häftling auf die Justizwache losgegangen sein. Schon die Jahre zuvor war er immer wieder auffällig. Er sympathisierte mit dem Nazi-Regime und dem IS und zettelte immer wieder Widerstände an. Vom Mordversuch wird der Mann am zweiten Prozesstag freigesprochen! Er muss weitere 6 Jahre Haft wegen u.a. schwerer Körperverletzung verbüßen.
Auseinandersetzungen mit Mithäftlingen, Angriffe auf Wächter und Fluchtversuche - „Er macht den Justizwachen tagtäglich das Leben schwer“, beschreibt die Staatsanwältin den Angeklagten im Landesgericht Krems. Im Dezember kam es dann zum Höhepunkt: Der inhaftierte Tschetschene (26) soll eine Wache in der Justizanstalt Stein mit einem Besteckmesser attackiert haben - angeklagt ist Mordversuch.
Stiche Richtung Hals
Den Angriff soll er genau durchdacht haben: Am Tag seiner Verlegung bereitete er das Messer vor, zog sich Extraschichten Kleidung an und flutete die Zelle. Als die Justizbeamten eintrafen, soll er zugestochen haben, und zwar zweimal in Richtung Hals. Erwischte ihn jedoch nicht.
Messer als Schraubenzieher
Laut Anklage liege hier klar ein Mordversuch vor. Der Anwalt des Häftlings sieht das aber anders: „Er ist letztlich ein verzweifelter Mensch. Von einem Mord sind wir weit entfernt!“ Auch sei das Messer völlig ungeeignet, um damit einen Menschen lebensgefährlich zu verletzten. Sein Mandant habe es bloß so zugeschliffen, dass es als Schraubenzieher verwendet werden kann.
Freispruch vom Mordversuch
Dem stimmen die Geschworenen zu: Sie verurteilen den Häftling zu weiteren 6 Jahren Haft, aber wegen u.a. schwerer Körperverletzung. Es erfolgt ein Freispruch vom Mordversuch. Auf frühzeitige Entlassung wegen guter Führung kann er wohl nicht hoffen ... das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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