Geänderte Voraussetzungen sorgen - zumindest vorübergehend - für neue Spielregeln an den Vorarlberger Spitälern.
Über das Thema Impfpflicht wurde an den Vorarlberger Krankenhäuser heftig gestritten: Es kursierten Schreiben bis hin zum Landeshauptmann, worin Schüler der Krankenpflegeschule damit drohten, den Job hinzuschmeißen, wenn sie sich impfen lassen müssen. Ein Kompromiss wonach alle, die bereits in Ausbildung waren, die Schule ohne Impfung beenden durften, ließ die Kritikerleisere Töne anschlagen.
Das Aus für die allgemeine Impfpflicht beendete schließlich alle Diskussionen - und sorgte für neue Spielregeln. „Die Impfpflicht bei Neuanstellungen bzw. bei der Aufnahme in die Krankenpflegeschule ist ausgesetzt“, lässt ein Sprecher der Krankenhausbetriebsgesellschaft auf Anfrage der „Vorarlberg Krone“ wissen. Derzeit sei es so, dass bei Neuanstellung und Aufnahmen in die Schulen eine Covid-19-Schutzimpfung keine Einstellungsvoraussetzung mehr sei.
Veränderte Rahmenbedingungen
Grund dafür ist der Wegfall der Impfpflicht und die geänderten Rahmenbedingungen rund um das Virus. Es wird jedoch weiterhin eine Impfempfehlung entsprechend der Bewertung des nationalen Impfgremiums ausgesprochen. Auch bei Neuanstellungen werde der Corona-Impfstatus entsprechend abgefragt. Konsequenzen für Nicht-Covid-19-Geimpfte gebe es nicht. Das gelte auch für Praktikumsplätze. Mit dem Personalmangel habe die Maßnahme nichts zu tun.
Die Gewerkschaft hatte vor Eintreten der Impfpflicht davor gewarnt, dass es sich die Spitäler angesichts des akuten Mangels an Mitarbeitern nicht leisten könnten, auch nur einen Bruchteil des Personals zu verlieren. Ob die Impfpflicht doch wieder kommt, lassen die Zuständigen der KHBG offen. „Wir leben in einer Zeit, in der wir uns schwertun, längerfristig zu planen. Wir wissen nicht was kommt.“
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