Ich stehe vor dem Nichts", ist Landwirt Manfred Ohnutek verzweifelt. Der 56-Jährige aus Obersiebenbrunn im Bezirk Gänserndorf hatte vor rund sieben Jahren begonnen, Weideflächen im Nationalpark Donauauen zu pachten und dort Hochlandrinder zu züchten. Doch seinen Plan, das Heu von zusätzlich gepachteten Wiesen zu gewinnen, machte die hochgiftige Herbstzeitlose zunichte.
Diese begann sich nämlich bald massiv auszubreiten. Die Folge: Einige Tiere verendeten, weil die tödliche Pflanze laut Ohnutek wohl über das Heu mitverfüttert worden war. Er konnte daraufhin weder das Fleisch der Rinder verkaufen, noch sein eigenes Heu verwenden. Weil stattdessen Futter teuer zugekauft werden musste, kam der Landwirt in immer größere finanzielle Schwierigkeiten. „Ich musste sogar den Traktor verkaufen, um die Tiere ernähren zu können“, berichtet er.
„Es wurde nichts unternommen“
Da Herbizide aus Naturschutzgründen auf dem Areal verboten sind, habe Ohnutek mehrmals mit den Bundesforsten als Grundeigentümer Kontakt aufgenommen. „Es wurde leider nichts gegen die Ausbreitung der Giftpflanze unternommen“, klagt der 56-Jährige über fehlende Hilfe. Doch nun kommt es für ihn noch dicker: Ende August muss er die Fläche zurückgeben. „Ich habe noch keinen Ersatz gefunden. Ich werde meine Tiere wohl notschlachten müssen“, erzählt er der „Krone“ und schließt dabei eine Schadenersatzklage nicht aus.
Anfangs war alles super. Doch dann haben die Herbstzeitlosen allmählich überhandgenommen. Doch trotz Warnungen hat das den Eigentümer nicht interessiert. Mit den Mähwiesen der Bundesforste habe ich meine Existenz zerstört.
Landwirt Manfred Ohnutek
Räumungsklage eingebracht
Völlig anders sieht man die Situation bei den Bundesforsten. Einerseits seien Herbstzeitlose Teil des Ökosystems, andererseits sei bislang kein tierärztlich bestätigter Fall einer Vergiftung durch die Pflanze auf deren Flächen bekannt, wie Sprecherin Birgit Ginzler betont. Vielmehr trage Ohnutek selbst die Schuld an der Situation. „Ab 2019 kam er der ordentlichen Bewirtschaftung der Wiesen nicht mehr nach, was ein Aufkommen der Herbstzeitlosen begünstigte“, so Ginzler. Kurzfristig vor die Tür habe man den Landwirt ebenfalls nicht gesetzt. Im September 2020 habe man ihn über den im Dezember 2021 auslaufenden Vertrag informiert. „Herr Ohnutek hat sich daran nicht gehalten, weshalb im April eine Räumungsklage eingebracht werden musste“, sagt Ginzler.
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