Nach mehrmaligem Nichterscheinen soll der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss behördlich vorgeführt werden - notfalls mit „Zwangsgewalt“. Einen entsprechenden Antrag wollen die Fraktionen am Donnerstag im U-Ausschuss beschließen. Bis dato war Schmid dreimal geladen, erschien aber nicht.
Zuletzt scheiterten diverse Zustellversuche. Schmids Hauptwohnsitz befindet sich mittlerweile in den Niederlanden. Selbst Ladungen im Wege der Amtshilfe über die österreichische Botschaft Den Haag, den Vertrauensanwalt der Botschaft und einen niederländischen Gerichtsvollzieher blieben vorerst erfolglos.
„Zwangsgewalt im erforderlichen Maße“
In dem Antrag auf Vorführung werden die Behörden angewiesen, den Ex-ÖBAG-Chef zur Befragung vor dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss am 6. September bzw. zum ehestmöglichen Termin durch die zuständige Sicherheitsbehörde - also die Polizei - vorzuführen. „Zum Zwecke der Vorführung sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden“, heißt es darin. Sofern kein gelinderes Mittel besteht, soll Schmid durch die zuständige Sicherheitsbehörde angehalten werden.
Der Antrag richtet sich an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) als oberste Sicherheitsbehörde. Zusätzlich werden u.a. auch Justizministerium, WKStA, Staatsanwaltschaft Wien und der Magistrat der Bundeshauptstadt informiert.
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