Gerichtsentscheidung

Golddukaten aus Schließfach weg: Bank haftet nicht

Kärnten
15.07.2022 08:17

Böse Überraschung für einen Pensionisten nach Einbruch in Kärntner Geldinstitut. Seine Goldmünzen im Wert von 89.000 Euro wurden gestohlen - doch laut Gericht erhält er den Schaden nicht ersetzt!

Safe oder Schließfach: Nicht für jeden Bankkunden dürfte sofort klar sein, wo der Unterschied liegt und was er wo aufbewahren darf. So erging es wohl auch einem Pensionisten, der bei der Hausbank seines Vertrauens im Raum Feldkirchen ein Schließfach gemietet hatte. Dieses ist grundsätzlich nur für Urkunden und Sparbücher vorgesehen.

Der Mann lagerte dort dennoch Golddukaten im Wert von 89.000 Euro. Bis die Bank zum Tatort wurde: Panzerknacker räumten Hunderte Schließfächer aus, auch das Ersparte des Kärntners war weg.

Berufung gegen Entscheidung des Gerichts
Der Kunde hielt das Geldinstitut für haftbar und klagte. Doch Richter Daniel Überbacher wies das Schadenersatzbegehren ab: Der Mann sei richtig aufgeklärt worden, dass Wertgegenstände nicht im Schließfach deponiert werden dürften. Somit bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Das akzeptiert das Einbruchsopfer nicht - Berufung beim Oberlandesgericht Graz.

Dessen Entscheidung wird spannend: Immerhin gab es seit 2020 rund 25 Millionen Euro Schäden bei Schließfachcoups!

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