Immer öfter darf sie für spektakuläre Fotos im Urlaub nicht fehlen: die Drohne. Doch bei der Verwendung der Fluggeräte im Ausland ist Vorsicht geboten, warnt der ÖAMTC. Andernfalls drohten hohe Strafen.
„Zwar kann eine in Österreich registrierte Drohne seit 2021 im gesamten EU-Ausland geflogen werden, dennoch sollte man sich in jedem Fall vorher gut über länderspezifische Vorschriften informieren“, rät Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte der ÖAMTC-Flugrettung. „Verstöße gegen nationale Auflagen können nämlich hohe Strafen zur Folge haben.“
In Griechenland muss beispielsweise zu Flughäfen ein Abstand von acht Kilometern eingehalten werden. „Auf vielen Inseln, die über Flughäfen verfügen, ist es daher gar nicht erlaubt, eine Drohne zu starten“, informiert Hetzendorfer. „Für Flüge über archäologische Orte und Fundstätten benötigt man zudem eine Erlaubnis des Kulturministeriums.“
Wer seine Drohne nach Italien mitnehmen möchte, muss diese bereits vor der Einreise auf der Plattform D-Flight der Luftfahrtbehörde registrieren, um über die entsprechenden Verbotszonen Bescheid zu wissen. „In Kroatien ist für Fotos und Videos eine Sondergenehmigung erforderlich, die es im Regelfall nur für gewerbliche Drohnenflüge gibt“, erläutert der Drohnenexperte.
In diesen Ländern sind Drohnen verboten
Während es in den meisten europäischen Ländern mit etwas Vorbereitung und Information schon möglich ist, seine Drohnen in den Urlaub mitzunehmen, sind diese zum Beispiel in Ägypten, Saudi-Arabien oder Marokko verboten. „Das gilt auch für die Einfuhr“, so Hetzendorfer. „Die Drohne sollte daher unbedingt zu Hause bleiben, denn sonst wird sie am Flughafen konfisziert und im schlimmsten Fall droht sogar eine Gefängnisstrafe.“
Vorsicht beim Transport
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte übrigens darauf achten, dass die Drohne bei hohen Temperaturen nicht im Fahrzeug liegen bleibt - im Innenraum könnten die Temperaturen auf bis zu 70 Grad steigen. Das sei vor allem für die heiklen Akkus eine Belastung. „Temperaturen über 60 Grad schädigen die Zellen, der Akku verliert an Kapazität - ganz gleich, ob im Flug oder nicht. Das ist irreversibel“, so Hetzendorfer.
Im Flugzeug wiederum könne die Drohne problemlos im Koffer transportiert werden. „Die Akkus gehören allerdings ins Handgepäck“, informiert Hetzendorfer. „Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien empfiehlt sich zudem ein feuerfester Aufbewahrungsbeutel, zum Beispiel ein sogenannter Lipo Bag.“
Nähere Infos zur EU-Drohnenverordnung und zu rechtlichen Bestimmungen in den beliebtesten Urlaubsländern findet man unter www.oeamtc.at/drohnen. Hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die für iOS und Android kostenlos erhältliche „Drohnen-Info“-App des Verkehrsclubs.
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