Menschen, die offensichtliche Gesetzesverstöße in Unternehmen aufzeigen - sogenannte „Whistleblower“ -, sind hierzulande viel zu wenig geschützt. Daran ändert auch der vorliegende Entwurf zum „HinweisgeberInnen-Schutzgesetz“ nichts. Im Gegenteil: „Die angedachte Regelung zur anonymen Meldung von Gesetzesverstößen wird nach wie vor erschwert. Nach derzeitigem Stand sind beispielsweise nur Korruptionsfälle vom neuen Gesetz umfasst, nicht aber etwa Betrug, Untreue oder sexuelle Belästigung“, so Luca Mark, Österreich-Geschäftsführer von Transparency International, in „Nachgefragt“ mit Gerhard Koller.
(Bild: krone.tv)
Niemand wisse, wo diesbezüglich der Trennstrich zu finden sei, und das schrecke mögliche Informanten ab. Es gab in der Vergangenheit bereits durchaus Fälle, wo Whistleblower für ihre Zivilcourage mit Jobverlust bestraft wurden - und genau deshalb ist die Wahrung der Anonymität so wichtig.
Eine Anonymität, die aber auch im neuen Gesetz nur sehr schwammig geregelt ist: „Hier muss noch vieles verbessert werden, denn derzeit ist Österreich eines der Länder, wo der Informantenschutz sehr schwach ausgeprägt ist“, so Mark. Dies sei auch ein Hauptgrund, weshalb die Whistleblower-Kultur hierzulande nur sehr schwach ausgeprägt ist.
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