Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nach dem Freispruch im Betrugsverfahren gegen die früheren Fußballfunktionäre Sepp Blatter und Michel Platini Berufung angemeldet. Das teilte sie am Montag auf Anfrage mit. Sie hat damit aber zunächst nur erwirkt, dass das Gericht sein mündliches Urteil vom 8. Juli schriftlich begründen muss.
„Das infolge der Berufungsanmeldung durch das Gericht schriftlich zu begründende Urteil wird Prüfungsgrundlage für das weitere Vorgehen der Bundesanwaltschaft sein“, teilte die Anklagebehörde mit.
Gegen den früheren FIFA-Präsidenten Blatter (86) und den ehemaligen UEFA-Chef Platini (67) begannen vor sieben Jahren Ermittlungen wegen einer dubiosen Millionenzahlung, die Blatter 2011 im Namen der FIFA für Platini genehmigt hatte. Es ging um zwei Millionen Franken (heute rund zwei Millionen Euro).
Nach Angaben der beiden ging es dabei um noch ausstehende Zahlungen aus einer mündlichen Vereinbarung über eine Beratertätigkeit Platinis. Die Bundesstaatsanwaltschaft sah keine rechtliche Grundlage für die Zahlung. Das Bundesstrafgericht entschied im Zweifel für den Angeklagten, beide wurden freigesprochen.
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