Nach Lieferausfällen

EU-Kommission will im Notfall Sparzwang für Gas

Ausland
20.07.2022 12:46

Die Europäische Union (EU) bereitet sich auf eine mögliche Gaskrise vor. Am Mittwoch präsentierte die EU-Kommission einen Notfallplan, wie auf Ausfälle bei Gaslieferungen reagiert werden könnte. So sollen die einzelnen EU-Staaten etwa zum Sparen gezwungen werden können. Allerdings müssen dafür erst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Konkret schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor, dass verbindliche Ziele zur Reduktion des Gasverbrauchs möglich sein sollen, wenn nicht genug gespart werde. Die EU-Länder sollen freiwillig alles dafür tun, ihren Verbrauch von August bis März um 15 Prozent im Vergleich zum Schnitt der vergangenen fünf Jahre zu verringern. Es sei wichtig, gleich jetzt zu handeln, sagte ein EU-Vertreter: „Wenn wir warten, wird es teurer. Und es wird bedeuten, dass wir nach Russlands Pfeife tanzen.“

Notstand muss befürchtet werden
Voraussetzung für ein verpflichtendes Einsparziel ist, dass mindestens drei Staaten oder die EU-Kommission akute Notsituationen befürchten. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben erst zustimmen. Ab Freitag soll darüber diskutiert werden, die Abstimmung ist am 26. Juli geplant. Weitere Vorschläge der EU-Kommission, die in einem Entwurf festgehalten sind, sind unter anderem finanzielle Anreize für Unternehmen, auf andere Energieträger umzusteigen, und dass öffentliche Gebäude, Büros und kommerzielle Gebäude bis maximal 19 Grad beheizt werden dürfen. Mit Klimaanlagen sollen sie auf nicht weniger als 25 Grad heruntergekühlt werden, sofern das technisch möglich ist. Zuvor hat die EU-Kommission bereits unter dem Schlagwort „Solidarität“ zum Energiesparen aufgerufen.

Klimaanlagen sollen einen Raum nicht mehr auf weniger als 25 Grad kühlen. So will die EU-Kommission Energie sparen. (Bild: P. Huber)
Klimaanlagen sollen einen Raum nicht mehr auf weniger als 25 Grad kühlen. So will die EU-Kommission Energie sparen.

Einheitliche Regeln gibt es zum Teil schon
Für den Fall einer Gasnotlage gibt es bereits einheitliche Regeln in der EU, die in der sogenannten SoS-Verordnung verankert sind. Diese regelt beispielsweise, welche Kunden und Kundinnen in einem Ernstfall noch mit Gas versorgt werden sollen. Haushalte und essenzielle soziale Dienste werden dabei als geschützte Verbraucher behandelt. Ihnen dürfen die Mitgliedsstaaten Vorrang einräumen. Die Industrie gilt derzeit wiederum nicht als besonders schützenswert, ihre Versorgung würde daher im absoluten Notfall eingestellt werden.

Widerstand von Polen
Gegen das Vorhaben der EU gibt es bereits Widerstand. Polen hält zum Beispiel an den eigenen Notfallplänen fest, dort sind die Gasspeicher zu 98 Prozent gefüllt. Russland hatte die Gaslieferungen im April eingestellt. 

Die Industrie zählt im Falle eines Gasnotstands nicht zu den schützenswerten Verbrauchern (Symbolbild). (Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)
Die Industrie zählt im Falle eines Gasnotstands nicht zu den schützenswerten Verbrauchern (Symbolbild).

In jüngster Zeit wurden immer wieder Sorgen laut, dass Russland bei der Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 den Gashahn nach der Wartung nicht wieder aufdrehen könnte. Kremlchef Wladimir Putin hat gedroht, die russischen Gaslieferungen weiter zu reduzieren, sollte das Land eine in Kanada reparierte Turbine für die Pipeline nicht zurückerhalten.

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