Während die Einwohner in Lamprechtshausen in Salzburg erst langsam realisieren, dass der kleine Thomas seit Montag nicht mehr in ihrer Mitte ist, beschäftigt der tragische Vorfall nun auch die Justiz. Die polizeilichen Erhebungen laufen bereits seit Montagnachmittag. Die Justiz ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
Der Drittklässler spielte, wie berichtet, mit einem Freund auf einem schräg stehenden Anhänger. Das Unglück ereignete sich, während aus dem Kipper Getreidekörner abgelassen wurden. Der Neunjährige geriet in einen starken Sog und wurde unter dem Getreide begraben. Trotz baldiger Rettung durch den Landwirt und die Versorgung durch das Team des Rettungshubschraubers, starb Thomas noch am selben Tag im Salzburger Uniklinikum.
Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Die Salzburger Staatsanwaltschaft, die in solchen Fällen aktiv werden muss, führt bereits ein Ermittlungsverfahren. Eine spätere Anklage könnte etwa auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Aufsichtspflicht lauten, erklärt Staatsanwalt Marcus Neher im Gespräch mit der „Krone“. Zuvor müssten aber alle beteiligten Person einvernommen werden.
„Die stehen natürlich auch alle noch unter dem Eindruck des Erlebten“, weiß der Staatsanwalt. Wann über die mögliche Erhebung einer Anklage entschieden wird, ließe sich daher noch nicht abschätzen, sagt Neher. Auf eine Obduktion und die Bestellung eines Sachverständigen wird verzichtet. „Der Hergang und die Todesursache sind hinreichend klar“, erklärt der Jurist.
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