In einem Akt von Selbstjustiz schlagen vier Jugendliche einen 18-Jährigen krankenhausreif. Er soll der Vergewaltiger einer Freundin der Angeklagten sein. Verurteilungen gibt es für die schwere Körperverletzung trotzdem!
„Wer jemanden vergewaltigt, verdient doch so was!“, empört sich ein Angeklagter im Wiener Landesgericht. „Dafür gibt es die Polizei und das Gericht“, stellt Richterin Alexandra Skrdla klar. In einem Akt der Selbstjustiz prügelten vier Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahre auf einen 18-Jährigen ein. Er soll der Vergewaltiger einer guten Freundin der vier Burschen sein.
Auch das Mädchen ist angeklagt. Sie soll ihre Freunde dazu angestiftet haben: „Ich würde nicht wollen, dass sie wegen mir Probleme bekommen.“
„Wollten nur reden“
Nachdem die 15-Jährige den Angeklagten von dem Vorfall erzählt hatte, zogen sie los. „Wir wollten nur mit ihm reden, und dass er sich selber stellt“, erklärt einer der Jugendlichen. Dabei blieb es aber nicht. Sie schlugen ihn krankenhausreif. Erst in einem Supermarkt und schließlich auch davor auf der Straße.
Haftstrafen für Selbstjustiz
Dafür werden die vier Burschen, nicht rechtskräftig, zu fünf Monaten bedingter bis zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt - zwei der angeklagten Jugendlichen waren nämlich schon vorbestraft. Das Mädchen wurde freigesprochen.
Auf seinen eigenen Prozess wegen Vergewaltigung wartet das 18-jährige Opfer der Angeklagten in U-Haft.
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