Der Bundesrechnungshof kritisierte in einem vorgelegten Bericht die Dauer von Verfahren in Wonhnrechtsstreitigkeiten. Zudem sei die Stadt bei einer Unvereinbarkeit eines Mitarbeiters untätig geblieben.
Der Rechnungshof des Bundes hat Schlichtungsstellen für das Wohnrecht in Innsbruck und Salzburg überprüft und verglichen. Zwar schnitt die Salzburger Stelle, die in der Sozialabteilung der Stadt angesiedelt ist, in den meisten Punkten besser ab als die Kollegen aus Innsbruck. Es gibt aber dennoch Nachholbedarf.
Im Prüfungszeitraum 2015 bis 2020 wurde bei einem Drittel der geschlichteten Fälle die gesetzlich vorgesehene Verfahrensdauer von sechs Monaten überschritten. Die Stadt Salzburg kündigte an, die Dauer von Beweisaufnahme bis zum Bescheid zu verkürzen.
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Zudem war ein Mitarbeiter der Stadt, der Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern schlichten sollte, gleichzeitig Obmann eines Wohnungseigentümervereins. Die Stadtgemeinde habe dagegen nichts unternommen. Das Personalamt der Stadt wusste davon und genehmigte die Tätigkeit trotz der Unvereinbarkeit.
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