Foul an Privatmedien

„Krake“ ORF: Zwangsgebühr und neue Privilegien

Web
23.07.2022 21:00

Die Schließung der Streaminglücke spült dem ORF mehr Gebührengeld ins Haus, mit dem sich der Staatsfunk in der Online-Welt weiter ausbreitet: ein klares Foul an den Privatmedien!

Die ORF-Streaminglücke soll nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wie berichtet, geschlossen werden. Künftig müssen also auch all jene zahlen, die das ORF-Programm via Internet konsumieren. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit, diesen Umstand zu beheben.

Politische Diskussion voll entbrannt
Die politische Diskussion rund um die Zwangsgebühren – von Abschaffung bis zu einer geringeren Haushaltsabgabe – ist entbrannt. Ein neues, auf den Stand der Zeit gebrachtes ORF-Gesetz, das den dort recht schwammig definierten öffentlich-rechtlichen Auftrag klarer regelt, ist längst überfällig. Denn der ORF hat in Österreich im Medienbereich eine marktbeherrschende Stellung, die ihm aufgrund von Gebühren- und Werbeeinnahmen in der Höhe von Hunderten Millionen Euro jährlich auch niemand streitig machen kann.

Foul an Privatmedien
Gleichzeitig begeht der Staatsfunk dabei aber ein klares Foul an den privaten, nicht gebührenfinanzierten Medienhäusern, indem er sich wie ein gieriger Krake in Geschäftsfeldern ausbreitet, bei denen es zu hinterfragen gilt, ob diese zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören.

An der Spitze der Gebühren-Tabelle

  • GIS-pflichtige Haushalte zahlen 18,59 Euro pro Monat an Programmentgelt, das die unabhängige Finanzierung der Rundfunkanstalt sichert. Hinzu kommt jedoch in sieben Bundesländern (Oberösterreich und Vorarlberg ausgenommen) ein unterschiedlich hoher Aufschlag: In der Steiermark sind das pro Monat 6,20 Euro der sogenannten Landesabgabe, die aber nicht in den ORF fließt, sondern in die Kassen der Bundesländer.
  • Der ORF bekommt also nur rund zwei Drittel der GIS von etwa drei Millionen zahlenden Haushalten. Dieser Aufschlag führt auch dazu, dass Österreich bei der Rundfunkgebühr nach Kaufkraft an der EU-Spitze liegt. Das ergab eine Erhebung der Europäischen Rundfunkunion EBU, die diese Summe als „atemberaubend“ bezeichnet.
  • Als Kosten-Sahnehäubchen kommt noch eine Gebühr von 18 Euro für die ORF-Digital-Karte dazu, die für den Empfang des ORF via Satellit erforderlich ist - und alle fünf Jahre kostenpflichtig getauscht werden muss.

Auch Internetseite mit Gebühren finanziert
Etwa die blaue Internetseite orf.at, die man nicht nur, Gebühren sei Dank, stetig ausbaut, sondern auch auf allen anderen ORF-Kanälen – TV-Sender bis Radiostationen – wunderbar kostenlos bewerben kann, anstatt in allen Bereichen des Unternehmens den Sparstift anzusetzen. Zum Vergleich: Bei Nachbar Deutschland hat man den Internetauftritt der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF beschränkt, „presseähnliche“ Inhalte im Netz anzubieten, ist verboten.

Heimische Privatsender und der Österreichische Zeitungsverband fordern seit Jahren und – durch das VfGH-Urteil einmal mehr – schärfere Regeln für den ORF. Wenn eine mit klar definierten Richtlinien für den öffentlich-rechtlichen Arbeitsauftrag versehene Reform ausbleibt, durch die Schließung der Streaminglücke noch mehr Gebühren dem ORF ins Haus gespült werden und so dessen Monopolstellung weiter ausgebaut werden kann, dann darf man sich nicht wundern, wenn private Medien – auf diesem von Google, Facebook & Co. hart umkämpften Markt – schließlich w. o. geben.

Porträt von Kronen Zeitung
Kronen Zeitung
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