Ein Virus als tödliche Waffe: Anfang des Jahres starb ein Kärntner an Corona. Angesteckt haben soll ihn eine Nachbarin, die trotz Quarantäne unterwegs gewesen sei. Aufgrund der Vorwürfe ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen grob fahrlässiger Tötung.
Corona-Strafprozesse sind keine große Ausnahme mehr. Immer wieder kommt es vor, dass Erkrankte gegen die Quarantänebescheide verstoßen und erwischt werden. Im schlimmsten Fall landen sie dann wegen „vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten“ vor dem Strafrichter. Doch in diesem Fall geht es um den Tod eines anderen Menschen!
„Wir ermitteln gegen eine Beschuldigte auch wegen grob fahrlässiger Tötung. Sie soll trotz Quarantäne ihre Wohnung verlassen und ihren Nachbarn angesteckt haben, der an Corona verstarb“, berichtet Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Ein Gutachter hätte bereits nachweisen können, dass beide am gleichen Virenstamm erkrankt waren. „Auch der Weg der Infektion konnte nachvollzogen werden.“
So stünde fest, dass die Frau den Pensionisten infiziert hatte, nicht umgekehrt. Sie wird erst mit den Ergebnissen der Untersuchungen konfrontiert, danach wird über eine mögliche Anklage entschieden. Es drohen drei Jahre Haft.
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