Menschen, die positiv auf Corona getestet wurden, dürfen ab 1. August wieder mit einer FFP2-Maske in die Arbeit gehen. Dennoch sind Krankschreibungen bei Symptomen weiterhin möglich, betonte das Gesundheitsministerium am Mittwoch. Zu beachten ist jedoch, dass diese nicht automatisch erfolgt.
„Die Behauptung, dass ab 1. August keine Krankschreibungen aufgrund einer Corona-Infektion möglich seien, ist falsch. Richtig ist, dass aufgrund einer Corona-Infektion alleine nicht automatisch auch eine Krankschreibung erfolgt. Sobald aber Symptome auftreten (...), ist natürlich auch eine Krankschreibung (...) durch Ärzte möglich“, hieß es am Mittwoch aus dem Gesundheitsministerium. In solch einem Fall liege „eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn“ vor.
Telefonische Krankmeldung wiedereingeführt
Von Bedeutung ist für Arbeitnehmer zudem, dass telefonische Krankmeldungen und Dienstfreistellungen von Risikogruppen wiedereingeführt werden.
„Wir haben […] zwei Instrumente, die es uns ermöglichen, einen besseren Umgang mit der Pandemie zu finden und diese Krankheit wirksam zu bekämpfen: Das ist zum einen die Impfung und zum anderen sind es die Medikamente, die wir haben“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag in einer Pressekonferenz. Dabei wurde - wie berichtet - die neue Corona-Verordnung präsentiert.
Lösung bei infizierten Kindern?
Sollte nicht der Arbeitnehmer, sondern das Kind erkrankt sein, könnte es zukünftig herausfordernder werden. Die aktuelle Regelung für Sonderbetreuungszeiten ist mit Ende des Schuljahres ausgelaufen. Positiv getestete Kinder dürfen auch nicht mit einer Maske in ihre Betreuungseinrichtung gehen, wie der Minister irrtümlich in der „ZiB 2“ mitteilte. Dass infizierte Pädagogen arbeiten dürften, für Kinder aber ein Betretungsverbot bestehe, mache „medizinisch nicht viel Sinn“, kritisierte Virologin Dorothea van Laer am Mittwoch. Aber in die Gesetzgebung würden eben auch „andere Überlegungen“ einfließen. Die Regierung suche laut Rauch jedenfalls nach einer Lösung, damit Eltern ohne Einkommensnachteile zu Hause bleiben und sich um ihr Kind kümmern können.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.