Im Prozess um den Doppelmord von Wals setzte es heute lebenslange Haft für Gottfried O. Der Berufsdetektiv wurde von den Geschworenen einstimmig schuldig gesprochen, seine 50-jährige Ex-Freundin Helga B. und deren 76-jährige Mutter Ingrid B. am 5. Mai 2021 in Wals-Siezenheim (Flachgau) erschossen zu haben. Zudem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet.
Der dritte Verhandlungstag im Prozess wegen zweifachen Mordes gegen den Salzburger startete am Donnerstag mit den Plädoyers. Staatsanwältin Elena Haslinger erklärte, „von einem Ausnahmezustand im Affekt kann aus meiner Sicht keine Rede sein“. Sie sei der Überzeugung, dass sich der Angeklagte am 5. Mai für die erlittenen Kränkungen an den beiden Frauen rächen habe wollen. „Er ist durchaus planvoll vorgegangen.“
Der Angeklagte habe auch mit der 50-Jährigen abgerechnet, weil sie Vorbehalte gegen die Beziehung gehabt habe. Sie sei nicht bereit gewesen, vor ihrer Familie Partei für den Beschuldigten zu ergreifen. In E-Mails habe sich die Frau auch über das aufdringliche Verhalten des Mannes beschwert. „Sie hat sich nicht ohne Grund verfolgt und observiert gefühlt.“
Privatbeteiligtenvertreter Stefan Rieder forderte insgesamt 110.000 Euro Teilschmerzengeld für zwei Angehörige der getöteten Frauen. „Wir haben es mit einer Hinrichtung durch einen gekränkten Narzissten zu tun“, sagte Rieder und verwies auf den Begriff des „Love Bombing“. „Das bedeutet, jemanden mit Liebe zu überschütten, den anderen emotional abhängig zu machen. Das macht es den Opfern schwer, sich aus der Beziehung zu befreien.“
In seinen Schlussworten sagte der Beschuldigte erneut, es tue ihm sehr leid, dass er Leid und Trauer in die Familie der beiden Opfer gebracht habe. Sein Verteidiger Andreas Schweitzer, er ist auch Berufsdetektiv und Präsident des Österreichischen Detektiv-Verbandes, zeigte sich überzeugt davon, dass die Tat aus einer emotionalen Explosion heraus passiert ist und nicht von langer Hand geplant war. Dass „Love Bombing“ den Doppelmord herbeigeführt hätte, fand er „zu weit hergeholt“. Die Mutter und der Bruder der 50-Jährigen hätten sich nach kurzer Zeit gegen die Beziehung der beiden ausgesprochen. „Sie haben alles versucht, was geht“, verwies er auf die zahlreichen Konflikte, die auch aktenkundig sind.
Sein Mandant habe die Frau geliebt, und dieser sei davon ausgegangen, dass auch sie ihn liebt, sagte Schweitzer. „Die beiden haben sich geheim getroffen, um ihre geheime Zuneigung weiterzuführen. Es war keine geplante Hinrichtung, sondern ein Mord aus Affekt mit viel Emotion.“ Als Milderungsgrund nannte der Verteidiger auch das „reumütige Geständnis“.
Lebenslange Haft samt Einweisung
Am Donnerstag gegen 13.30 Uhr verkündete das Schwurgericht das Urteil gegen Gottfried O.: Der Berufsdetektiv fasste für seine kaltblütige Tat lebenslange Haft aus. Zudem wird er, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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