„Krone“ klärt auf

Corona-Dschungel: Suche nach Orientierung

Österreich
29.07.2022 06:00

Die Regierung verkündete das Ende der Quarantäne mit Montag, 1. August. Doch was heißt das? Was man darf man nun? Es gibt große Verunsicherung und Verwirrung. Viele Fragen bleiben offen. Die „Krone“ liefert Antworten.

Die Quarantäne wird vom ähnlich attraktiven Wort Verkehrsbeschränkung abgelöst. Doch was darf man nun?

  • Arbeit: Infizierte, die etwa ins Büro gehen, müssen dort FFP2-Maske tragen. Es darf, muss aber nicht gearbeitet werden. Krankmeldungen sind künftig nicht nur beim Arzt/bei der Ärztin möglich, sondern auch telefonisch. Personen mit erhöhtem Risiko haben weiter Anspruch auf Homeoffice bzw. befristete Dienstfreistellung. Aus Angst vor einer Ansteckung durch Kollegen daheimbleiben? Nicht erlaubt.
Universitätsklinikum Tulln (Bild: P. Huber)
Universitätsklinikum Tulln
  • Krankenhäuser & Co.: Es gibt Betretungsverbote für Infizierte in Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheimen oder Kindergärten. Dieses Verbot gilt nicht für Mitarbeiter. In notwendigen Fällen dürfen positive Pfleger oder Ärztinnen mit Maske Dienst versehen. Die Ärztekammer ist irritiert. Vieles sei nicht geklärt, um „einen Spitalsbetrieb ordentlich planen zu können“, sagte Vizepräsident Harald Mayer. Wer soll die Zutrittsregelungen kontrollieren, wer überwacht, wer wie arbeiten darf? „Wir spielen sicher nicht Polizei.“
  • Gastronomie: Skurril - Infizierte dürfen ins Café oder Gasthaus, dort aber nur mit Maske sitzen. Konsumieren geht nicht. Im Gastgarten indes dürfen auch Positive mit Abstand die Maske fallen lassen.
  • Schwimmbäder: Infizierte dürfen hinein. Sofern ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann, dürfen die Masken weg. Prickelnd wird es im Becken. Dann müssten Betroffene maskiert sein. Das bestätigt auch das Gesundheitsministerium. Die Maske müsse korrekt getragen werden. Das sei jedoch im Wasser schwer möglich, also besser nicht baden.
(Bild: stock.adobe.com)
  • Dauer & Kontrolle: Mit dem Quarantäne-Aus wird auch das Contact Tracing eingestellt. Die Verkehrsbeschränkungen dauern zehn Tage, nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.

Wer soll das alles kontrollieren (siehe Krankenhäuser)? Es gibt stichprobenartig Kontrollen. Bei Übertretungen drohen bis zu 1450 Euro Strafe. Die Regierung appelliert für Masketragen und Eigenverantwortung.

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