Nachdem am Montag die Entnahme des Wolfs mit der Kennzeichnung „158 MATK“ vonseiten des Fachkuratoriums empfohlen worden war und die Tiroler Landesregierung am nächsten Tag die entsprechende Gefährdungsverordnung beschlossen hatte, liegt nun der von der zuständigen Fachabteilung ausgearbeitete Bescheid vor. Die Abschussgenehmigung gilt demnach bis 31. Oktober. Der Bescheid ergeht an Jagdausübungsberechtigte in 39 Jagdteilgebieten.
Im Bescheid ist festgehalten, dass ein Wolf in Jagdteilgebieten in den Gemeinden Ellbögen, Kolsassberg, Matrei am Brenner, Navis, Patsch, Rinn, Schmirn, Sistrans, Tulfes, Tux, Volders, Wattenberg, Wattens und Weerberg bis zum Ende der Almsaison am 31. Oktober von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen wird.
Aufschiebende Wirkung aberkannt
„Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings aberkannt“, hieß es am Freitag vonseiten des Landes.
Dem Wolf 158 MATK konnten laut Land in den Gemeindegebieten von Ellbögen und Tulfes mehrere Risse aufgrund von DNA-Untersuchungen zugeordnet werden. „Auch Risse in Wattenberg können nach Analyse der Experten wahrscheinlich diesem Wolf zugerechnet werden“, hieß es weiter.
Abschussbescheid für Jäger problematisch
Die Jagd auf Wölfe ist für Tirols Jäger problematisch: einerseits wegen fehlender rechtlicher Grundlagen im Jagdgesetz, andererseits wegen drohender Vergeltungsaktionen militanter Tierschützer. Im schlechtesten Fall finden sich keine Jäger, die den Problemwolf erschießen. „Der Wolf ist nicht Thema der Jäger. Aber wir wollen die Landwirtschaft natürlich nicht im Stich lassen. Es wird aber davon abhängen, wie der Bescheid aussieht“, erklärte Landesjägermeister Anton Larcher erst am Donnerstag.
Unabhängig davon wurden in Tirol in den vergangenen Tagen weitere Risse gemeldet:
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