Die Eltern machen das Vöcklabrucker Klinikum für das Drama verantwortlich. Es geht nicht nur um Schadenersatz.
Am 6. Dezember 2021 hätte Lukas im Klinikum Vöcklabruck auf natürliche Weise zur Welt kommen sollen. Dabei kam es – wie die „Krone“ berichtete – zur Tragödie: Nach mehreren Versuchen mit der Saugglocke folgte ein Not-Kaiserschnitt, und Lukas erlitt wegen des Sauerstoffmangels schwere Hirnschäden. Er wurde ins Salzburger Uniklinikum verlegt, wo man eine Woche später die Maschinen abschaltete
Ein Gutachter spricht von einer „Uterusruptur“, die ursächlich für den Tod von Lukas war. Während die Welser Staatsanwaltschaft den Fall strafrechtlich prüft, muss sich das Landesgericht damit auch zivilrechtlich auseinandersetzen: Die Familie W. hat über ihren Salzburger Anwalt Stefan Rieder nämlich Klage gegen das Klinikum am Landesgericht Wels eingebracht. Sie fordert damit Schadenersatz und Haftungsanerkenntnis für „alle zukünftigen, derzeit nicht vorhersehbaren Folgen aus dem fehlerhaften Geburtsmanagement“.
Das entsprechende Gerichtsverfahren hat nun begonnnen. Am ersten Verhandlungstag wurde vor allem eine Vertagung diskutiert, da parallel auch der Strafprozess noch im Laufen ist. Weitere Ergebnisse diesbezüglich werden in den kommenden Wochen und Monaten erwartet. In der Regel werden die Zivilprozesse in solchen Fällen erst nach dem Abschluss des Strafprozesses durchgeführt. Dessen Ende ist im konkreten Fall aber derzeit noch nicht absehbar.
Johannes Straßl
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