Europas oberste Datenschützer haben ein verheerendes Urteil über die Vorschläge der EU-Kommission im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Netz gefällt. Diese sehen vor, Anbieter von Kommunikationsdiensten - etwa Messenger oder soziale Netzwerke - zu automatisierten Scans jeglicher Smartphone-Kommunikation auf Kinderpornos zu verpflichten.
Man unterstütze zwar Ziele und Absichten, habe bei den geplanten Scans jedoch schwerwiegende Bedenken mit Blick auf die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten Einzelner, teilten der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) auf Grundlage eines gemeinsamen Gutachtens mit.
„Der EDPB und der EDPS sind der Ansicht, dass der Vorschlag in seiner jetzigen Form möglicherweise mehr Risiken für Einzelpersonen und damit für die Gesellschaft im Allgemeinen birgt als für die Straftäter“, erklärten sie.
Automatische Scans sämtlicher Chats geplant
Die EU-Kommission hatte im Mai - krone.at berichtete - einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet eindämmen will. Bürgerrechtsorganisationen und andere Kritiker sahen darin den Versuch, die gesamte Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten zu scannen und warnen vor Massenüberwachung. Auch mehrere deutsche Bundesminister äußerten sich kritisch.
Es besteht die Gefahr, dass der Vorschlag die Grundlage für ein allgemeines und unterschiedsloses Scannen des Inhalts praktisch aller Arten von elektronischer Kommunikation werden könnte.
Urteil der EU-Datenschutzorgane
Die EU-Datenschützer äußerten nun ähnliche Bedenken. „Es besteht die Gefahr, dass der Vorschlag die Grundlage für ein allgemeines und unterschiedsloses Scannen des Inhalts praktisch aller Arten von elektronischer Kommunikation werden könnte“, hieß es.
Warnung vor Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Zudem unterstrichen EDPS und EDPB in ihrer Mitteilung den Stellenwert einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten: Diese müsste, um Inhalte automatisiert scannen zu können, aufgeweicht werden.
Über den Vorschlag der EU-Kommission beraten als nächstes die EU-Staaten sowie das Europaparlament. Anschließend müssen sich beide Seiten auf eine gemeinsame Position einigen.
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