Lebenslange Haft und Einweisung in eine Anstalt: So lautet das nicht rechtskräftige Urteil für Gottfried O. nach dem Doppelmord an zwei Frauen. Der Privatdetektiv geht in Berufung.
Einstimmig erklärten die Geschworenen am Donnerstag den Salzburger Privatdetektiv (52) des zweifachen Mordes für schuldig. Gottfried O. hatte am 5. Mai 2021 seine Ex-Freundin Helga B. (50) und ihre Mutter (76) in deren Wohnhaus in Wals mit elf Schüssen aus einer Glock-Pistole getötet. Dies gestand er. Motiv war offenbar Wut über die Zurückweisung durch die Frau. Dafür setzte es die höchste Strafe, die das Strafgesetzbuch kennt: lebenslange Haft samt Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Anklägerin die Entscheidung bekämpfen können. Verteidiger Andreas Schweitzer bestätigte nun der „Krone“, dass sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Strafberufung eingereicht werden. Heißt: O. will damit ein milderes Urteil erreichen. Heißt auch: Die juristische Aufarbeitung der Bluttat geht in die nächste Runde.
Der Oberste Gerichtshof ist als nächste Instanz am Zug. Das Höchstgericht muss prüfen, ob es zu Rechtsfehlern gekommen ist. Sollte dies der Fall sein, müsste das Urteil aufgehoben und der Prozess neu durchgeführt werden.
Bei einer Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde wird der Schuldspruch rechtskräftig. Danach muss das Oberlandesgericht Linz entscheiden, ob die Höhe der Strafe gerechtfertigt ist. Unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft auch Rechtsmittel ergreifen wird - de facto kann die Strafe nicht höher ausfallen. Die Frist dafür läuft noch bis zum Montag, 23.59 Uhr.
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