Strengere Kontrollen
Versorgungsengpass: Ungarn schränkt Tankrabatt ein
Zunächst galt er für alle, später nur noch für ungarische Fahrzeugbesitzer bzw. für Staatsbürger, in deren Ländern ähnliche Rabatte gelten. Die Rede ist vom ungarischen Tankrabatt. Aufgrund von Engpässen bei der Versorgung mit Diesel und Benzin muss die ungarische Regierung nun den Verkauf von Sprit zum staatlich geregelten Preis weiter einschränken.
Laut der am Samstag veröffentlichten Verordnung dürfen ab sofort nur noch private ungarische Fahrzeugbesitzer und ungarische Taxilenker bzw. Besitzer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zum Preis von 480 Forint (rund 1,19 Euro) tanken. Firmenfahrzeuge, die bis Samstag ebenfalls vom gedeckelten Preis profitieren konnten, müssen nun den fast doppelten Marktpreis berappen.
Ausfälle wegen Wartungsarbeiten
Aus dem Büro von Ministerpräsident Viktor Orban wurde einerseits auf die Ausfälle hingewiesen, die durch eine derzeit laufende Wartung der Raffinerie in Szazhalombatta in der Nähe der Hauptstadt Budapest, entstehen. Die Anlage versorgt beinahe das gesamte Land mit Treibstoffprodukten. Wegen des Ukraine-Krieges gibt die Regierung in Budapest auch nur rund ein Drittel der strategischen Reserven frei, wie Orbans Stabchef Gergely Gulyas in einer Pressekonferenz am Samstag erklärte. Daher müsse teurer aus dem Ausland zugekauft werden.
Neben der Einschränkung des Bezieherkreises sind durch die neue Verordnung auch die Kontrollkompetenzen der Tankstellenbetreiber erweitert worden. So werden die Tankstellen des Landes angewiesen, noch strenger zu die Fahrzeugpapiere und Zulassungsscheine zu kontrollieren. Die Daten sollen auch zu Kontrollzwecken an die Steuerbehörden weitergeleitet werden.
EU-Kommission geht gegen Tankrabatt vor
Der Tankrabatt hat Ungarn übrigens ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beschert. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstößt die Maßnahme gegen die Regeln des Binnenmarktes. Sollte Ungarn die Bedenken der EU-Kommission im Laufe des Verfahrens nicht ausräumen, könnte die Behörde das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
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