Quarantänepflicht-Ende

Telefonische Krankschreibung nur für Corona-Kranke

Coronavirus
31.07.2022 11:55

Die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gilt nur für Corona-Kranke und nicht für andere Krankheiten. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht im ORF-Radio. Die Ärztekammer forderte unterdessen die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankschreiben zu können.

In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen - außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.

Wer Corona hat, braucht jetzt Krankschreibung
Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem Wegfall der Absonderungsbescheide ab Montag aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Covid-19 hat. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Corona-Test einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nunmehr muss man selbst aktiv werden und zum Arzt gehen oder eben zum Telefon greifen, um einen Krankenstand antreten zu können.

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Wir fordern eine Krankschreibung unter der Diagnose Covid, die derzeit nicht möglich ist. Dann kann man die symptomatischen wie auch die asymptomatischen Patienten in den Krankenstand schicken.

Ärztekammer-Chef Johannes Steinhart

Die Ärztekammer hätte unterdessen gerne die Möglichkeit, Infizierte ohne Symptome krankzuschreiben. „Wir fordern eine Krankschreibung unter der Diagnose Covid, die derzeit nicht möglich ist. Dann kann man die symptomatischen wie auch die asymptomatischen Patienten in den Krankenstand schicken“, so Kammerpräsident Johannes Steinhart im „Kurier“.

Steinhart denkt dabei etwa an vulnerable Gruppen: „Risikopatienten gehören nicht schnell wieder in die Arbeit, sondern möglichst schnell behandelt. Zudem wollen wir nicht, dass sich Asymptomatische durch diese Aufhebung der Quarantäne dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren.“

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, dass eine Krankschreibung eben dann erfolge, wenn man nicht arbeitsfähig sei.

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