Verordnung im Detail

Durchatmen: Wer jetzt noch Maske tragen muss

Österreich
01.08.2022 06:00

Mit dem heutigen Tag ist die Quarantäne bei einer Covid-Infektion (zumindest vorläufig) Geschichte. Was sonst noch alles kommt? Wir haben uns die Verordnung angesehen.

Seit Mitternacht gilt die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums. Sie sieht anstelle der bisher geltenden Absonderung (Quarantäne) von Corona-infizierten Personen eine Verkehrsbeschränkung vor.

Das gilt es jetzt zu wissen:

Muss ich in Quarantäne bleiben? Derzeit gelten in Österreich mehr als 100.000 Personen als positiv. Die Quarantäne ist für sie seit null Uhr beendet. Wenn sie keine Symptome haben, dürfen sie die eigenen vier Wände verlassen.

Maskenpflicht: Wer positiv getestet wurde und keine Symptome hat, darf prinzipiell am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn eine FFP2-Maske getragen wird. Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske besteht außerhalb des privaten Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen, wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Kann im Freien der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden, gehört eine Maske ebenfalls zur Grundausstattung. Damit sind natürlich auch alle Geschäfte, der Arbeitsplatz und Lokale abgedeckt. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Fahrgemeinschaften gehört die FFP2-Maske auch weiterhin über Mund und Nase. Wer in den eigenen vier Wänden oder im Garten feiern will, sollte für sich selbst das Motto „Maskenball“ verordnen. Sonst drohen Probleme.

Prinzipiell gilt, dass es vor allem in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln regionale Unterschiede geben kann.

Hier gilt absolutes Betretungsverbot: Positiv Getestete dürfen nicht in Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten und Volksschulen und sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren.

Krankschreibung: Auch hier gibt es Neuerungen. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Corona-Test einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nunmehr muss man selbst aktiv werden. Eine telefonische Krankschreibung gibt es ab sofort nur für Corona-Positive.

Arbeiten gehen: Personen, die arbeitsfähig sind, dürfen unter Einhaltung der Auflagen grundsätzlich arbeiten gehen. Hier können Firmen eigene Vorgaben treffen (siehe unten).

So gehen heimische Unternehmen mit den neuen Regeln um:

AMAG - Austria Metall AG (OÖ)
Vorstandschef Gerald Mayer sieht die Situation beim Ranshofener Aluminiumhersteller „sehr pragmatisch“. Es gebe Präventionskonzepte und Abstandsregeln. Darüber hinaus gilt: „Wenn jemand Symptome hat und positiv ist, Krankenstand. Positiv und ohne Symptome: Angestellte im Büro sollen Homeoffice machen. Wenn er Arbeiter ist, wo er allein in einem Kran fährt oder in einem Stapler fährt, dann ist es auch kein Problem, wenn diese Person positiv und symptomlos ist - dann kann er gerne reinkommen.“ Kritisch sieht Mayer die Lage nur an Örtlichkeiten, wo es Gruppen gibt, die sehr eng zusammenarbeiten müssen. Dort werde man - so der Vorstandschef - auch künftig vorsichtiger sein.

Wiener Linien (Wien) 
Kundenkontakt gehört bei den Wiener Linien zum täglichen Brot, doch der Schutz der Mitarbeiter steht dabei immer an erster Stelle. Zentral sei, so Pressesprecherin Andrea Zefferer, dass Angestellte, die sich krank fühlen, auch bei schwachen Symptomen zu Hause bleiben. Denn: „Geistige und körperliche Fitness sind gerade im Fahrdienst ganz besonders wichtig.“ Ist man symptomlos, aber positiv, so wird unterschieden. Bei Buslenkern etwa, sei keine räumliche Trennung von Fahrgästen möglich, daher werden sie freigestellt. Anders bei U-Bahn- und Straßenbahnfahrern: Da sie in geschlossenen Kabinen unterwegs sind, ist Arbeiten möglich. Auch Homeoffice wird beim Verkehrsdienstleister intensiv genützt.

Da U-Bahn-Fahrer in geschlossenen Kabinen unterwegs sind, ist das Arbeiten bei einer symptomlosen Corona-Infektion möglich. Bei einem Bus-Chauffeur verhält es sich anders. (Bild: KRONEN ZEITUNG)
Da U-Bahn-Fahrer in geschlossenen Kabinen unterwegs sind, ist das Arbeiten bei einer symptomlosen Corona-Infektion möglich. Bei einem Bus-Chauffeur verhält es sich anders.

Austrian Power Grid (österreichweit) 
In einem ganz besonders sensiblen Bereich arbeiten die 700 Experten der APG rund um die Uhr. Die Stromversorgung des Landes stehe an erster Stelle, aber ebenso wichtig sei die Gesundheit aller Mitarbeiter, heißt es. Dafür werden in der Zentrale in Wien und in den Umspannwerken die maximalen Standards gesetzt. Auch Homeoffice wird, sobald es möglich ist, intensiv genutzt. Liegt ein positiver Test vor (ohne Symptome), gilt ab heute eine Anordnung fürs Homeoffice - ebenso bei Kontaktpersonen. Auch ein unternehmensinternes Contact Tracing wird angeboten. Zutritt gibt es nur mit 3G, auch spezielle Vorschriften für den Betrieb und die Wartung (Teamsplitting) bleiben aufrecht. Größere Cluster blieben dadurch (bisher) noch aus.

Siemens AG (österreichweit) 
An zahlreichen Standorten im gesamten Bundesgebiet beschäftigt Branchengigant Siemens knapp 8900 Mitarbeiter. Für diese, besonders für die vulnerablen Gruppen, habe man eine „umfassende Fürsorgepflicht“, so Sprecherin Johanna Bürger. Seit Beginn der Pandemie sei man daher bemüht, Ansteckungsherde im Unternehmen so gut wie möglich zu vermeiden. Man hat sich daher entschlossen, die bestehenden Regelungen der Regierung nicht aufzuweichen. Positiv Getestete und Kontaktpersonen sollen, wenn möglich im Homeoffice arbeiten. Wer das nicht kann (zum Beispiel Arbeiter in Werkstätten), hält sich an spezifische Schutzmaßnahmen. Zahlreiche Angestellte tragen auch freiwillig FFP2-Masken.

Porträt von Kronen Zeitung
Kronen Zeitung
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