Horrortat in Südafrika

Gruppenvergewaltigung: 80 Verdächtige vor Gericht

Ausland
01.08.2022 21:39

Mehr als 80 Verdächtige stehen in Südafrika im Zusammenhang mit einer Gruppenvergewaltigung von acht Frauen vor Gericht. Allerdings muss laut den Ermittlern noch überprüft werden, ob die Verdächtigen tatsächlich mit den Vergewaltigungen in Verbindung stehen. Die Männer sind zunächst wegen illegaler Einreise und Besitzes gestohlener Waren angeklagt worden.

Eine Gruppe bewaffneter Männer hatte am Donnerstag während der Dreharbeiten zu einem Musikvideo die Teilnehmerinnen und Teilnehmer überfallen und acht junge Frauen vergewaltigt. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Überfall in der Nähe der Kleinstadt Krugersdorp westlich von Johannesburg.

Protest nach der Horrortat: Im Durchschnitt wird in Südafrika alle zwölf Minuten eine Vergewaltigung bei der Polizei angezeigt. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. (Bild: AP)
Protest nach der Horrortat: Im Durchschnitt wird in Südafrika alle zwölf Minuten eine Vergewaltigung bei der Polizei angezeigt. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Die Männer griffen demnach die Crew an, als diese gerade ihre Ausrüstung aufbaute. Die Opfer der Vergewaltigung sind nach seinen Angaben zwischen 18 und 35 Jahre alt. Eine Frau sei von zehn Männern vergewaltigt worden, eine andere von acht. Die Tatverdächtigen sollen ausländische Arbeiter sein, die illegal in südafrikanischen Minen schürfen. 84 Verdächtige seien bei einer Razzia festgenommen worden. Zwei weitere Verdächtige wurden demnach bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet. Ein dritter wurde verletzt und ins Krankenhaus gebracht, teilte die Polizei mit.

Präsident: „Schreckliche Akte der Brutalität“
Polizeiminister Bheki Cele bezeichnete die Taten als „eine Schande für die Nation“. Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte in einem Rundschreiben die „schrecklichen Akte der Brutalität“. Er nannte die Gruppenvergewaltigung einen „Affront gegen das Recht von Frauen und Mädchen, in Freiheit und Sicherheit zu leben und zu arbeiten“.

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