Inkorrekte Daten regen auf: Falsche Ortsangabe, fehlende Deliktangabe.
Anlässlich des Vatertages ging Franz Gillinger am 12. Juni in den Brigittenauer Stadl essen. Sein Auto stellte er dabei nicht unweit des Restaurants in einer Sackgasse ab. Als er nach einer Stunde zurückkehrte, fand er einen Strafzettel in der Windschutzscheibe vor. Zuerst fiel ihm die fehlerhafte Ortsangabe auf, denn auf dem Strafzettel war die Luntzgasse 1 angegeben, dabei parkte der 72-Jährige in der Griegstraße.
Zudem wollte Herr Gillinger wissen, wofür er eigentlich abgestraft wurde. Doch dabei stieß er gleich auf den zweiten Fehler: Die angegebene Nummer 070 war auf der Deliktcodeliste auf der Rückseite des Strafzettels nicht aufgelistet. Der Pensionist musste erst zur Polizei, um den Straftatbestand zu erfahren. Dieser lautete: zu enge Fahrbahnstelle. Laut Herrn Gillingers Messungen war die erforderliche Fahrbahnbreite von 5,2 Metern aber gegeben.
Die MA 67 rät Herrn Gillinger sich direkt an sie zu wenden.
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