Skurril: Er informierte die Polizei über „Hörensagen“ - und landete prompt selbst als Angeklagter vor Gericht in Wien. Der Mann glaubte zu wissen, dass sich am Wiener Westbahnhof eine Bombe befände.
„Hallo! Ich bin ein besorgter Bürger und habe mitbekommen, dass eine Bombe beim Westbahnhof deponiert ist.“ - So lautete der Anruf bei der Polizeiinspektion vor Ort in Wien. Und dass die Bombe „extrem gefährlich“ sei.
Räumung wegen Fehlalarm
Der Westbahnhof wurde an diesem 5. Jänner 2022 geräumt, es kam zu Zugverspätungen, auch bei der U-Bahn. Bombe wurde keine gefunden. Insofern spannend war der Prozess gegen einen gebürtigen Kasachen mit deutschem Pass, der der Anrufer war. Nur - handelte es sich um einen dummen Streich? Um einen Verstoß gegen das Notzeichengesetz? Hatte der Anrufer sich gar selbst bedroht gefühlt?
Einweisung trotz Freispruch
Richter Christoph Bauer schaffte beim Verfahren im Wiener Landesgericht Klarheit: Der 53-Jährige hatte dies von Drogendealern am Westbahnhof gehört, die sich über die „ständigen Polizeikontrollen“ aufregten und eigentlich dort „eine Bombe schmeißen“ wollten. Diese Drohung war für ihn „sehr nachdrücklich“.
Also Freispruch in diesem Fall. In eine Anstalt kommt der Mann trotzdem, da er schizophrene Anfälle hat - und in einem solchen einem schlafenden Obdachlosen die Nase brach.
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