Eltern kämpfen weiter
Archie: Niederlage vor Menschenrechtsgerichtshof
In Großbritannien kämpfen Eltern um das Leben ihres Sohnes, der seit April im Koma liegt. Die behandelnden Ärzte und Ärztinnen wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden, weil diese nur „das Sterben verlängern würden“. Nachdem der Oberste Gerichtshof am Dienstagabend erklärt hatte, keine Fehler in den vergangenen Urteilen zu finden, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Mittwoch, keine einstweilige Verfügung zu erlassen.
Er wolle sich nicht in den Fall des unheilbar kranken Archie aus Großbritannien einmischen. Der Präsident des EGMR habe daher am Mittwoch entschieden, die beantragte einstweilige Verfügung nicht zu erlassen, teilte der Gerichtshof am Abend mit. Die Geräte, die das Kind in einem Londoner Krankenhaus am Leben halten, sollten ursprünglich am Mittwoch abgeschaltet werden. Wenige Stunden zuvor hatten die Anwälte und Anwältinnen der Familie noch einen Antrag beim EGMR in Straßburg eingereicht. Man hoffe und bete nun für eine positive Entscheidung des Gerichts, sagte Archies Mutter noch. „Wir werden Archie bis zum bitteren Ende nicht aufgeben.“
In allen gerichtlichen Instanzen gescheitert
Bevor der EGMR den Antrag ablehnte, sind die Eltern schon in allen gerichtlichen Instanzen gescheitert. Am Dienstag lehnte das oberste britische Gericht einen Antrag ab, der bewirken sollte, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen verlängert werden. Die Richter und Richterinnen argumentierten damit, dass es keine Aussicht auf eine wirkliche Genesung gebe. Die lebenserhaltenden Maßnahmen würden nur „das Sterben verlängern“.
Der zwölfjährige Bub Archie erlitt bei einem häuslichen Umfall im April schwere Hirnverletzungen. Möglicherweise zog er sich diese zu, als er an einer Internet-Mutprobe teilnahm. Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der britische Gesundheitsdienst steht finanziell stark unter Druck und neigt daher dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu beenden als in anderen mitteleuropäischen Ländern.
Darüber hinaus werden die Wünsche von Eltern und weiteren Angehörigen nicht im selben Ausmaß berücksichtigt. Was das Beste für den Patienten oder die Patientin ist, entscheiden oft Richter und Richterinnen, die sich dabei wiederum auf Empfehlungen von medizinischem Personal verlassen.
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