Nachdem der Tiroler Landesregierung vom Fachkuratorium in Sachen Beutegreifer am Dienstag die Entnahme eines Wolfspärchens aus der italienischen Population empfohlen worden war, liegt nun der von der zuständigen Fachabteilung ausgearbeitete Bescheid vor. Die Abschussgenehmigung gilt vorerst bis Ende Oktober.
Im Bescheid ist festgehalten, dass in drei Jagdteilgebieten in den Osttiroler Gemeinden Lavant, Tristach und Nikolsdorf bis zum 31. Oktober zwei Wölfe entnommen werden dürfen. Er werde nun den Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen in den betreffenden Gebieten zugestellt. „Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings aberkannt“, informierte das Land am Freitag.
Risse in Nord- und Osttirol sowie Kärnten
Bei den Beutegreifern handelt es sich zum einen um einen männlichen Wolf mit der Bezeichnung „108 MATK“, der im Vorjahr bereits mehrfach in Nord- und Osttirol und zuletzt auch unweit der Lavanter Alm in Kärnten nachgewiesen worden war. „Beim zweiten Wolf handelt es sich um ein weibliches Tier (121 FATK), das zuletzt am 6. Juli 2021 bei einem gerissenen Schaf im Kärntner Drautal nachgewiesen wurde“, so das Land in der Aussendung weiter.
300 Kilo schwerer Ochse gerissen
Bei einem Rissereignis auf der Lavanter Alm am 24. Juli etwa wurden insgesamt 17 Schafe und eine Ziege getötet sowie drei Schafe verletzt. Auch ein elf Monate alter Ochse wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von Wölfen gerissen. „Dabei handelt es sich um den ersten Fall in Tirol, bei dem ein fast einjähriges, rund 300 Kilogramm schweres Rind sehr wahrscheinlich von Großraubtieren gerissen wurde“, so das Land. Es wurden Proben zur weiteren Abklärung entnommen.
Zuvor war in Tirol bereits der Abschuss des Wolfs mit der Bezeichnung „158 MATK“ genehmigt worden. Ebenfalls bis Ende Oktober. Unmittelbar danach hat die Umweltschutzorganisation WWF (World Wide Fund For Nature) angekündigt, den Abschussbescheid zu beeinspruchen.
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