Das Bundesdenkmalamt sieht keinen Grund, den Erbhof in Grünbach unter Schutz zu stellen. Damit bleibt kaum Hoffnung auf einen Erhalt des Gebäudes.
Die Tage des 1699 erstmals urkundlich erwähnten Neuhauser-Hofs in Grünbach scheinen gezählt. Auch der letzte Strohhalm an dem sich die „Erbhof-Retter“ geklammert haben, ist dahin. Das Bundesdenkmalamt sieht keinen Grund für eine Unterschutzstellung des vor zwei Jahren an die Gemeinde vererbten Hofs.
„Weder eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist gegeben, problematisch ist auch der Erhaltungszustand“, heißt es in einer Mitteilung an Ludwig Elmecker. Er setzte als Privatperson alle mögliche Hebel zum Erhalt des Gebäudes in Bewegung, wir berichteten.
Bürgermeister hält an Abriss fest
In Luft aufgelöst haben sich Elmeckers Hoffnungen auf ein Umdenken in der Ortspolitik. Zwar berief VP-Bürgermeister Stefan Weißenböck diese Woche kurzfristig einen Sonder-Gemeindevorstand ein, ließ danach aber wissen, dass er felsenfest am Abriss festhält. Geplant ist dieser nach dem Dorffest in zwei Wochen.
Was passiert mit Sparbuch?
Bei der Veranstaltung könnte Weißenböck unangenehme Fragen gestellt bekommen. Etwa, was mit dem Sparbuch mit 190.000 € passiert. Dieses hinterließ Nikolaus Neuhauser mit dem ausdrücklichen Wunsch, den Hof zu erhalten. In der Gerüchteküche brodelt es, dass die Gemeinde das Geld bereits für andere Zwecke verwendet haben soll.
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