Die Beschlagnahme und Zerstörung von Cannabis-Setzlingen eines Hanfzucht-Unternehmens in Eberstalzell (Oberösterreich) war laut Oberlandesgericht (OLG) Linz zwar rechtswidrig, für die Besitzer gab es aber bisher noch keine Entschädigung.
„Uns ist massiv Unrecht geschehen, Wiedergutmachung gab es aber nicht“, sagt Fred Burgholzer, Eigentümer der Hanfzuchtfirma CeBeDeX in Eberstalzell. Der 56-Jährige und seine Mitgesellschafter, Patrick Stimmeder und Julia H., hatten im Sommer 2020 eine Halle gemietet, um legale Cannabis-Stecklinge für Hanfshops zu züchten. Die Nachfrage war groß, das Geschäft schien gewinnträchtig – entsprechend kräftig wurde investiert. Die Produktion lief auch gut an, bis zu 5000 Stecklinge wöchentlich sollten es werden.
Pflanzen zerstört
Die Freude währte aber nur kurz. Am 17. September 2020 standen plötzlich Polizisten mit einer Durchsuchungsanordnung der Staatsanwaltschaft Wels vor der Tür. „Die Beamten haben die Pflanzen aber nicht im Topf mitgenommen, sondern einfach abgeschnitten und den Großteil unserer Produktionseinrichtung abtransportiert“, ärgert sich Burgholzer. Im Protokoll wurde angemerkt, dass bei keiner der Pflanzen Blütenstände (das wäre illegal) festgestellt worden seien.
Bereits bei einer freiwilligen Nachschau der Polizei nur zehn Tage davor war festgehalten worden, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Pflanzen zum Erblühen gebracht werden sollen. Stattdessen wurden die Angaben als glaubwürdig und schlüssig beschrieben. „Bei uns gab es nichts Verbotenes“, betont Burgholzer.
Erfolgreicher Einspruch
Dem Einspruch gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme gab das OLG Linz später statt. Laut dem Gericht lagen mangels eines konkreten und hinreichend begründeten Anfangsverdachts keine Voraussetzungen für die Durchsuchung vor. Anordnung und Bewilligung seien rechtswidrig erfolgt. „Die Finanzprokuratur der Republik weigert sich aber, den Schaden zu ersetzen“, so Burgholzer: „Seit der Zerstörung unseres Eigentums sind wir ruiniert und arbeitslos!“
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