Entlastungs-Maßnahmen

So stark profitieren Sie vom Familienbonus Plus

Österreich
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Der Familienbonus Plus ist ein wichtiger Teil der ökosozialen Steuerreform, der Familien mit Kindern entlastet und zum Erhalt der Lebensqualität beiträgt. Mit dem Entlastungsrechner des Bundesministeriums für Finanzen erfahren Sie, wie hoch der jährliche Familienbonus Plus für Sie ausfällt.

Mit der ökosozialen Steuerreform setzt die Bundesregierung Maßnahmen gegen die aktuelle Teuerungswelle. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Erhöhung des Familienbonus Plus von bis zu 1.500 € auf bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr. Wie stark Familien durch den Familienbonus Plus bzw. die ökosoziale Steuerreform profitieren, zeigt das Beispiel von Familie Ehrlich: Martin und Martina Ehrlich wohnen mit ihrem 10-jährigen Sohn Samuel in Wien und verfügen zusammen über ein monatliches Netto-Haushaltseinkommen von rund 3.650 €. Durch die ökosoziale Steuerreform können die beiden 2022 mit einer Entlastung von 2.825 € rechnen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Familienbonus Plus: 500 €
  • Senkung des Steuertarifs/Erhöhung von Absetzbeträgen: 1.075 €
  • Regionaler Klimabonus: 500 €
  • Anti-Teuerungsbonus: 500 €
  • Kinderzuschlag Klimabonus/Anti-Teuerungsbonus: 250 €

Entlastungspaket lässt niemanden aus
Auch für Familien mit geringeren Einkommen und niedrigen Steuerabgaben wurden Maßnahmen gesetzt: der Kindermehrbetrag erhöht sich von 250 € auf 550 €. Zusätzlich wird im August eine einmalige Sonderauszahlung der Familienbeihilfe in Höhe von 180 € pro Kind antragslos überwiesen. Ein weiterer entscheidender Schritt für Familien ist ab 2023 die jährliche Anpassung der Familienbeihilfe, des Kinderabsetzbetrages, des Kinderbetreuungsgeldes und der Studienbeihilfe an die Inflation. Somit steigen staatliche Leistungen für Familien zukünftig automatisch, wenn sich das Leben verteuert.

(Bild: P8 Marketing GmbH)

So berechnen Sie Ihre Entlastung selbst 
Wie hoch Ihre individuelle Entlastung durch den Familienbonus Plus und die ökosoziale Steuerreform ist, können Sie sich mit dem Entlastungsrechner des Bundesministeriums für Finanzen jederzeit selbst ausrechnen. Die Berücksichtigung des Familienbonus Plus erfolgt unkompliziert in der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder in der Arbeitnehmerveranlagung.

(Bild: BMF)
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