Die Meinungsforscherin Sabine Beinschab hat in der Causa Umfrageaffäre den Kronzeugenstatus erhalten und erhofft sich dadurch Straffreiheit. Aber auch ohne Kronzeugenregelung wäre ein Geständnis ein starker Milderungsgrund. Die Kronzeugenregelung gibt es in Österreich seit dem Jahr 2011 und werde derzeit nur bei einer Handvoll Menschen angewandt. „Deshalb gibt es hier noch viele Unsicherheiten“, sagt Rechtsanwalt und Wirtschaftsstrafrechts-Experten Andreas Pollak im Gespräch mit Jana Pasching. Aber auch für die Kronzeugen selbst gibt es Risiken.
„Ein Kronzeuge packt ja aus, damit liefert er sich selbst ans Messer. Der kalkulierende Kronzeuge muss sich daher überlegen, wie hoch das Risiko am Ende für ihn ist.“
Rechtsanwalt und Wirtschaftsstrafrechts-Experten Andreas Pollak.
(Bild: krone.tv)
Ähnlich wie der Grasser-Prozess könnten auch das Verfahren um die Umfrageaffäre Jahre dauern. Für die Beschuldigten bedeute das nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch eine Belastung der Reputation bis hin zum wirtschaftlichen Ruin. Pollak fordert daher, dass solche Verfahren viel schneller abgehandelt werden müssen.
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