Die Meinungsforscherin Sabine Beinschab hat in der Causa Umfrageaffäre den Kronzeugenstatus erhalten und erhofft sich dadurch Straffreiheit. Aber auch ohne Kronzeugenregelung wäre ein Geständnis ein starker Milderungsgrund. Die Kronzeugenregelung gibt es in Österreich seit dem Jahr 2011 und werde derzeit nur bei einer Handvoll Menschen angewandt. „Deshalb gibt es hier noch viele Unsicherheiten“, sagt Rechtsanwalt und Wirtschaftsstrafrechts-Experten Andreas Pollak im Gespräch mit Jana Pasching. Aber auch für die Kronzeugen selbst gibt es Risiken.
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