Beim ersten Date zeigte der Ex-Pfleger sein wahres Gesicht. Das nicht rechtskräftige Urteil: 24 Monate teilbedingte Haft, sechs davon soll er unbedingt im Gefängnis absitzen.
Der bislang unbescholtene Angeklagte flüchtete aus dem Bürgerkriegsland Syrien, fand hier Arbeit als Pfleger und lernte in einem Salzburger Spital das Opfer kennen. Die bereits verheiratete Frau fand ihn während ihres stationären Aufenthalts charmant, vereinbarte auch ein Treffen mit ihm am 7. Jänner 2021. Dabei zeigte er aber seine dunkle Seite: Er habe die Frau missbraucht, sie geschlagen und an den Haaren gerissen, berichtete eine Zeugin am ersten Verhandlungstag. Das Opfer habe sich ihr anvertraut. Eine Anzeige wegen Vergewaltigung erfolgte Monate nach der Tat. Der Staatsanwalt präzisierte: „Der Angeklagte hat seine Funktion ausgenutzt, um Kontakt aufzunehmen.“
Angeklagter bestritt die Vorwürfe
Auch eine zweite Frau, ebenfalls Patientin im Salzburger Spital, erhob Vorwürfe gegen den Angeklagten: Er habe sie Ende März an den Brüsten berührt. Aufgrund dieses Vorfalls habe der Mann seinen Job verloren. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte zu beiden Vorwürfen nicht geständig. Verteidiger Peter Lechenauer forderte einen Freispruch: „Es gab weder einen sexuellen Übergriff noch eine Vergewaltigung“.
Schuldspruch wegen Vergewaltigung
Das sah der Schöffensenat am Donnerstag im Salzburger Landesgericht anders: Der Syrer wurde hinsichtlich des ersten Vorwurfs der Vergewaltigung für schuldig gesprochen. Die Vorsitzende verkündete eine teilbedingte Haftstrafe von 24 Monaten, sechs davon soll er im Gefängnis absitzen. Es ist die Mindeststrafe, seit der Verschärfung des Straftatbestandes. Zum zweiten Vorwurf erging ein Freispruch im Zweifel aufgrund fehlender Beweise. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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