Gut angenommen, aber noch ausbaufähig: So lässt sich der Start des österreichweiten Reparaturbonus wohl treffend zusammenfassen. Denn längst nicht jeder Kunde, der Handy, Haarföhn oder Staubsauger reparieren lassen möchte, geht zufrieden aus dem Geschäft.
Das liegt einerseits - wie berichtet - an einigen seltsamen Preissteigerungen seit Inkrafttreten der Förderung. Andererseits aber auch an Unwissenheit, wie man denn überhaupt an den 50-prozentigen Nachlass (bis zu 200 Euro) kommt. So hat sich längst noch nicht überall herumgesprochen, dass man zuvor einen „Reparaturbon“ erstellen muss, der dann innerhalb von drei Wochen einmal benutzt werden kann.
Erst zwei Auszahlungen erfolgt
Aber auch bei den Unternehmern ist noch nicht alles eitel Wonne. Einige von ihnen beklagen eine zu späte Auszahlung durch die zuständige Kommunalkredit Public Consulting. „Alle Refundierungsanträge, die bis zum 15. des Monats eingereicht werden, werden anfangs des nachfolgenden Monats ausbezahlt“, stellt das Klimaschutzministerium klar. Daher stehe erst die dritte Auszahlung bevor.
Infos: www.reparaturbonus.at
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