Anwalt im Interview

Aussee: Streit um Gondel geht in die nächste Runde

Steiermark
14.08.2022 07:00

Jetzt steht fest: Der Konflikt um den Gondelneubau auf den Loser gipfelt am 6. Oktober vorm Bundesverwaltungsgericht. „Wieso tun Sie sich das an?“, haben wir Anwalt Wolfgang List im Interview gefragt.

Nachdem die steirische Behörde zu dem Schluss gekommen ist, dass sich der Gondel-Neubau auf den Loser keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen muss, haben Sie und Ihre Tochter für zwei NGOs als deren Anwälte Einspruch erhoben. Wieso legen Sie sich mit den streitbaren Ausseern an?
Es geht schlicht darum, ein ordentliches, rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Es spricht extrem viel für eine UVP-Pflicht - und das wissen die Verantwortlichen auch.

Die Altausseer Liste Dialog und die Ennstaler Gruppe Nett legten als Gegner erster Stunde letztendlich doch kein Veto ein. Zu groß wäre der Druck geworden, sogar mit dem Umbringen wurde den Vertretern gedroht. Haben Sie keine Angst?
Angst kenne ich nicht, sonst wäre ich in dem Beruf falsch. Mir war immer klar, dass die Genannten einknicken werden. Dafür habe ich auch vollstes Verständnis, viele in der Region fürchten sich zu Tode.

Kämpfen unbeirrt für die Umwelt: Wolfgang und Fiona List (Bild: Christian Jauschowetz)
Kämpfen unbeirrt für die Umwelt: Wolfgang und Fiona List

Sie vertreten mit Ihrem Einspruch, der für die Bauherren eine gewaltige Verzögerung bedeuten dürfte, nun den Umweltdachverband und die Lelog. Was haben Wiener und niederösterreichische NGOs mit dem steirischen Loser am Hut?
Wir wussten von Anfang an, dass wir uns einen Partner suchen müssen, der in letzter Konsequenz nicht umfällt - damit kommt schon einmal automatisch kein Steirer in Frage, das ist nun einmal so. Verstrickungen bleiben im eigenen Bundesland nicht aus, das ist ganz normal.

Das heißt, Sie geben unumwunden zu, dass Sie an die NGOs herangetreten sind und nicht umgekehrt. Warum interessiert Sie als renommierter Wiener Anwalt dieser Streitfall weit hinterm Semmering?
Mein Herz schlägt seit jeher für unsere Umwelt, für deren Schutz setze ich mich unermüdlich ein und das bundesweit - siehe S 8, A 22, Gaskraftwerk Klagenfurt, Heumarkt. Die Initialzündung liegt aber weit in der Vergangenheit und ist nicht von mir ausgegangen.

Hannes Androsch ärgert sich über Verfahrensdauer (Bild: Holl Reinhard)
Hannes Androsch ärgert sich über Verfahrensdauer

Sondern?
Es haben sich viele Leute aus dem Ausseerland mit ihren Sorgen an uns gewandt, darunter übrigens auch angesehene Persönlichkeiten. Sie vereint der Wunsch nach einem korrekten Verfahren und das Gefühl, dass manche offenbar glauben, sich alles erlauben zu können. Die Zeiten haben sich aber geändert: Was vor Jahren noch gegangen ist, geht heute Gott sei Dank nicht mehr so einfach.

Eigentümer Hannes Androsch betont, er wollte bereits vor Jahren eine UVP für sein Projekt, die steirischen Beamten hätten jedoch keine Notwendigkeit attestiert.
Wenn Hannes Androsch ein UVP-Verfahren gewollt hätte, hätte er auch eines bekommen. Warum hat er nie einen Antrag gestellt bei der Behörde? Er ist der Projektwerber! Da werden Geschichten aus Tausendundeiner Nacht erzählt.

Sie sagen, dass die Pläne viel weitreichender wären, als man offiziell kommuniziert.
Man sollte endlich einmal die Wahrheit sagen und zugeben, worum es eigentlich geht: nämlich den Bau einer Zufahrtsstraße zur Talstation. Diese soll mitten durch wertvollste Natur- und Kulturlandschaft mit einzigartiger Fauna und Flora sowie geschützten Mooren führen. Offiziell argumentiert man mit Verkehrsentlastung, dabei dient diese Straße allein dem Lkw-Transport für Androschs Salinen, die er sonst nie durchbringen würde. Die Straße ist das wahre Herzstück des Projektes, davon bin ich zu 100 Prozent überzeugt. Wir könnten die Auseinandersetzung mit einem Schlag beenden - und zwar dann, wenn man von der Straße ablässt.

Am 6. Oktober wird nun am Verwaltungsgericht verhandelt - wie geht es Ihrer Meinung nach aus?
Es gibt die europäische UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeit, Anm.), die Seilbahnen explizit erfasst. Das Wort ,Seilbahn’ kommt jedoch im österreichischen UVP-Gesetz bis dato nicht vor, auch die steirische UVP-Behörde ist in ihrem Bescheid mit keiner Silbe darauf eingegangen. Das BVwG muss dies nun thematisieren, daran führt kein Weg vorbei. Ich denke, wir haben sehr gute Chancen zu gewinnen. Jedes Verfahren, das wir bislang im Unionsrecht angegriffen haben, haben wir für uns entschieden.

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