Ein Formalfehler beschert dem Salzburger Flug-Unternehmer Roy Knaus wieder Ärger - diesmal im Burgenland. Das Verwaltungsgericht hob den Zuschlag für die Flugrettung auf.
Ein Formalfehler ist der Grund, warum Roy Knaus mit seiner Firma „Martin Flugrettung“ nicht im östlichsten Bundesland Österreichs abheben darf. Den Zuschlag für die Flugrettung im Burgenland hatte Knaus noch nach der Ausschreibung erhalten. Doch nach einer Beschwerde des ÖAMTC hat das burgenländische Landesverwaltungsgericht diesen wieder aufgehoben.
Grund: Knaus habe keine Patronatserklärung oder eine entsprechend ausgefüllte Subunternehmenserklärung zwischen seiner „Heli Austria GmbH“ und der Tochter-Firma „Martin Flugrettung GmbH“ vorgelegt. „Selbstverständlich haben wir alle Ausschreibungskriterien erfüllt“, betont Firmen-Chef Knaus. Gegen das Erkenntnis will Knaus keine Rechtsmittel ergreifen - vielmehr will er sich bei der Neuausschreibung wieder bewerben. Vom Land Burgenland heißt es nur: „Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.