Das Kohlekraftwerk im steirischen Mellach soll, wie berichtet, wieder aktiviert werden. Am Mittwoch wird dem Energielenkungsbeirat eine entsprechende Verordnung vorlegt. Betroffen sind auch Kraftwerke, die sowohl mit Gas als auch mit Öl betrieben werden können.
Im Detail werden alle Kraftwerke, Fernheizkraftwerke und Industrieunternehmen, die eine vertraglich vereinbarte Höchstleistung von mehr als 50.000 Kilowattstunden haben, verpflichtet, ihre Anlagen zu prüfen und alle Vorkehrungen zu treffen, um im Notfall von Gas auf einen anderen Energieträger umzusteigen. Betroffen sind somit jene Großverbraucher von Erdgas, die technisch, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage sind, umzurüsten.
Staat übernimmt Kosten für Umrüstung
„Da es sich um eine Energielenkungsmaßnahme handelt, werden die Kosten für die Umrüstung den betroffenen Unternehmen zur Gänze ersetzt. Jede Kilowattstunde Gas, die wir nicht verbrauchen, hilft uns, die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren“, sagte die für Energie zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag.
Vorbereitungen laufen
Ziel der Verordnung ist es, dass Energieversorger und Industrie im Fall eines Gasmangels oder Lieferstopps andere Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Biomasse verwenden. Die Umstellung bis zur Heizperiode werde heuer jedoch nur in wenigen großen Anlagen wie Kraftwerken möglich sein, hieß es in einer Aussendung des Klimaministeriums.
Einige Unternehmen wie die Salzburg AG und die Wien Energie bereiten sich bereits darauf vor, im kommenden Winter Heizöl statt Gas zu verbrennen. In einigen Fernheizkraftwerken ist das ohne großen Aufwand möglich, da sie für den Betrieb mit mehreren Brennstoffen ausgelegt sind.
Nachdem die Verordnung im Energielenkungsbeirat behandelt ist, kommt sie noch in den Hauptausschuss des Nationalrats. Dort ist eine Zweidrittelmehrheit für den Beschluss nötig. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne bräuchten somit noch die Zustimmung von der SPÖ oder FPÖ.
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