Baby unter den Opfern
Trier: Amokfahrer muss lebenslang ins Gefängnis
Im Prozess um die Amokfahrt in Trier (Rheinland-Pfalz) in Deutschland mit fünf Toten ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier befand am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
Für das Gericht war klar, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Opfer: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Deutschen fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Opfer eines „großangelegten Komplotts“
Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigers leidet der 52-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen. Er ist demnach vermindert schuldfähig und gilt als gemeingefährlich. Der Angeklagte sehe sich als Opfer „eines großangelegten Komplotts des Staates“ gegen ihn und fühle sich verfolgt, abgehört und beobachtet, erklärte der Experte. An den Tatzeitraum will der Amokfahrer keine Erinnerung haben.
Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen geschwiegen. Laut Anklage war er zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.
Zeugen erinnern sich an die Schreie von damals
In den gut 40 Verhandlungstagen seit dem 19. August 2021 sind Dutzende Zeugen einvernommen worden, die von traumatischen Erlebnissen erzählten. Viele hatten geschildert, wie der Mann gezielt auf seine Opfer zufuhr, sie verletzte und tötete. Außerdem berichteten sie, wie schwer das Erlebte sie bis heute belaste: Die Bilder kämen immer wieder zurück, sie erinnerten sich an die Schreie von damals.
Ein Großteil der Opferanwälte hatte sich für lebenslange Haft und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie ausgesprochen. Die Verteidigung war für die Einweisung in eine Klinik.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird laut Staatsanwaltschaft zunächst die Maßregel der Unterbringung in der Psychiatrie vollstreckt. Sie gilt unbefristet. Sollte ein Sachverständiger irgendwann nach fünf oder 25 Jahren zum Ergebnis kommen, dass der Mann geheilt sei, schließe sich dann der normale Strafvollzug an. Der Amokfahrer dürfte somit „wohl eher nicht mehr aus dem Vollzug kommen“, sagte der Oberstaatsanwalt.
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