„Klares Muster“

Messerattacke in Köln gutgeheißen: Verurteilt

Wien
16.08.2022 19:00

Am 17. Oktober 2015 wurde Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker bei einem Messerattentat schwer verletzt. „Wirklich bedauerlich, dass S. es nicht geschafft hat, die Nationalsozialistin zu töten“, stand da in einem Internet-Kommentar zu lesen. Nun gab es in Wien den Prozess gegen den Schreiberling - der es nicht gewesen sein will.

Der Angeklagte ist ein 48-jähriger Programmierer, der einen YouTube- und FB-Account hat. Er bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Er hätte oft Besuch von Computerfreaks und deshalb auch seine Accounts offen für Gäste: „Aber so etwas würde ich eigentlich niemandem von ihnen zutrauen!“

„Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen“
„So etwas“ waren - wie angeklagt - die „Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen“. Da hieß es, dass es wirklich bedauerlich sei, dass die Messerattacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin fehlgeschlagen sei. Oder dass hoffentlich „einer den Volltrottel Söder abknallen würde“ - Markus Söder ist Bayerns Ministerpräsident.

„Ich hoffe nur, dass Frau Reker und Herr Söder dies nicht gelesen haben“
„Das sind ja richtig üble Kommentare“, so der Angeklagte, der beteuert, „dass gerade am Wochenende immer viele Leute bei mir sind, um zu diskutieren. Ich hoffe nur, dass Frau Reker und Herr Söder dies nicht gelesen haben.“ Haben Sie, oder deren Social-Media-Mitarbeiter - und daraufhin die Polizei alarmierten. Die „akribisch“, so Richter Gerald Wagner, auf den Verfasser kamen.

Der, so in seiner Urteilsbegründung, ein „klares Muster“ erkennen ließ: „Immer werden potenzielle Adressaten oder Opfer Nazis genannt. Und das findet sich bei Ihren sonstigen Einträgen, die sie nicht bestreiten und die nicht so übel sind, nahezu jedes Mal.“ Das Urteil: Drei Monate bedingt.

Porträt von Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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