Der angeklagte Ex-Geschäftsführer legte beim Prozess am Dienstag nicht nur ein Geständnis ab, es war eine Abrechnung mit der Ex-Firma. Er bekam eine Bewährungsstrafe. Der mitangeklagte Firmen-Besitzer dagegen fehlte erkrankt. Ein zweiter Prozess folgt noch.
Mit autonomen Lagersystemen wollten die zwei angeklagten Österreicher das große Geld machen. Letztlich haben sie laut Anklage nur Steuergeld ergaunert – es geht um Betrug mit Covid-Kurzarbeit. Schaden: 100.000 Euro. Angeklagt sind der Ex-Geschäftsführer (32) und der Ex-Besitzer (49). Nur einer der beiden – der Ex-Geschäftsführer – erschien zum Prozess am Dienstag vor Richter Günther Nocker. Und der Mann legte, anders als sein Weggefährte, ein Geständnis ab. Vielmehr war es eine Abrechnung: Bereits in jungen Jahren, so der BWL-Absolvent, habe ihn seine Familie wegen seiner sexuellen Orientierung ausgeschlossen. Damals lernte er den 49-Jährigen kennen: „Er war der Einzige, der mir eine Chance gab.“ Jahre später, 2020, hatte der 49-Jährige die Idee zur Firma, holte den Akademiker als Chef ins Boot.
Mit Geld von Covid-Kurzarbeit Gehälter gezahlt
Dann kam die Pandemie. Aufträge blieben aus. Monatelang habe er „geschuftet wie ein Irrer und nie einen Cent bekommen“, so der 32-Jährige. „Ich wollte zusperren“. Der Firmenbesitzer wollte weitermachen. Es sei seine Idee gewesen, mit dem Geld der Covid-Kurzarbeit die Mitarbeiter zu entlohnen, so der 32-Jährige: „Deshalb habe ich Stundenaufzeichnungen gefälscht.“ Die Angestellten werkten Vollzeit, die Firma kassierte ab. Bis der 32-Jährige zusammenbrach: „Jetzt will ich abschließen“. Richter Nocker verkündete zehn Monate auf Bewährung - nicht rechtskräftig. Auf den erkrankten 49-Jährigen wartet noch ein Urteil.
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