Ein Facharzt schrieb für ein von einer Erbkrankheit betroffenes Mädchen eine Überweisung. Es ging um besorgniserregende Ergebnisse bei einem Hörtest. Doch für die Wiener Klinik war es kein Notfall, die Dreijährige und ihr Vater wurden des Spitals verwiesen.
Die dreijährige Mia leidet an einer Erbkrankheit namens Morbus-Crouzon-Syndrom, die eine vorzeitige Verknöcherung der Schädelnähte bei Kindern auslöst. „Aufgrund dieser kann sie jederzeit gehörlos werden“, schildert ihr Vater Markus H.
Besorgniserregender Test
Um etwaige Verschlechterungen frühzeitig zu erkennen, werden beim HNO-Arzt regelmäßig Schallwellentests gemacht. Der letzte ging so schlecht aus, dass der Arzt die Befürchtung hatte, sie würde bald nichts mehr hören. „Ich bekam eine Überweisung und fuhr ins SMZ Ost. Und obwohl ich die Dringlichkeit und Problematik schilderte, bekam ich erst einen Monat später einen Termin“, so H. Da kann es für die kleine Mia aber schon zu spät sein, befürchtet er.
Notfall, oder nicht?
Als er darauf bestand, dass es ein Notfall sei, wurde er von einer Oberärztin der Klinik verwiesen. „Das darf doch nicht sein“, kritisiert er. Laut Wiener Gesundheitsverbund werden Notfälle immer angenommen. Vater und Tochter sehen das aber anders.
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