Kaum aus dem Knast entlassen, geht es für einen mehrfach vorbestraften Vorarlberger schon wieder in den „Häfen“. Aber es hätte für ihn noch weit schlimmer kommen können.
ie andere Staplerfahrer Kisten stapeln, stapelt der Angeklagte Vorstrafen. Sechs hat er schon angehäuft. Unter anderem saß er wegen schweren Raubes zwei Jahre im Gefängnis, 14 Monate wegen Drogendelikten und ein Jahr wegen eines Einbruchdiebstahls. Doch statt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, wird der 27-Jährige bereits kurz nach seiner letzten Entlassung im April erneut delinquent. Im aktuellen Fall geht es um Suchtgifthandel und Konsum von insgesamt rund einem Kilo Marihuana und ein paar Gramm Amphetaminen sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Vorwürfe, zu denen sich der Wiederholungstäter nur teilweise schuldig bekennt. Aber dazu später.
Auf die Frage des Richters nach dem Grund für den raschen Rückfall und ob er nichts aus der Zeit im Gefängnis gelernt habe, antwortet der Unverbesserliche: „Ich bin an die falschen Freunde geraten. Und das Gefängnis hat alles nur schlimmer gemacht.“ Und damit hat der Staplerfahrer nicht unrecht. Denn jetzt droht ihm eine Strafverschärfung wegen Rückfallgefahr. Statt des vom Gesetzgeber veranschlagten Strafrahmens von bis zu drei Jahre Gefängnis, stehen nun viereinhalb Jahre hinter Gitter im Raum. Deshalb liegt es auch in der Natur der Sache, dass der Beschuldigte die ihm laut Hochrechnung der Kripo zur Last gelegte Drogenmenge herunterspielt. „Es waren höchstens 300 Gramm.“ Dass er gedealt hat, gibt er zwar zu, doch nur um den Eigenkonsum zu finanzieren. Außerdem leide er an Schizophrenie und werde bald Vater. Worauf der geduldige Richter ihm gezwungenermaßen die Frage stellt, was denn das eine mit dem anderen zu tun habe. „Ich will in eine Therapie“, antwortet der Delinquent.
Der Herr Rat gibt ihm die Chance und bleibt mit dem Urteil von 20 Monate Haft deutlich unter der Drei-Jahres-Grenze. Was bedeutet, dass die Möglichkeit auf eine Therapie besteht. Ein medizinisches Gutachten wird nun eingeholt. Den Erlös aus den Suchtgiftverkäufen - immerhin über 9120 Euro - erklärt der Richter für verfallen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.