Die von Ernst Schöpf präsentierten „Agrarpapers“ sorgen für Kritik bei dem Zillertaler Josef Mairegger, der sich nicht länger als „Räuber am Volksvermögen“ bezeichnen lassen will. Der Tiroler ist im Besitz von Dokumenten, die belegen sollen, dass Grundstücke nicht an die Agrargemeinschaften „verschoben“ wurden.
Mitte Juli rückten - die „Tiroler Krone“ berichtete - Ernst Schöpf, Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes, sowie Leonhard Steiger und Werner Lux vom Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ aus und veröffentlichten medienwirksam die sogenannten „Agrarpapers“. Sie sollen belegen, dass in den vergangenen 100 Jahren im Auftrag der vom Bauernbund dominierten Tiroler Landespolitik große Teile des Liegenschaftsvermögens von insgesamt 170 Gemeinden entschädigungslos an rund 400 Agrargemeinschaften „verschoben“ wurden.
Schöpf und Konsorten forderten damals eine Rückgängigmachung dieses „Grundstückraubes“, wie sie es nannten, sprachen von einem Milliardenvermögen und dass ein Fünftel der Gesamtfläche Tirols betroffen sein soll.
Die Gemeinden hatten nur die Bezugs- und Nutzungsrechte zu verwalten und deshalb keinen Nutzen aus diesen Waldungen bzw. Grundstücken.
Josef Mairegger
„Kein Wort von Bezugs- oder Nutzungsrecht“
„Stimmt alles nicht“, behauptet Josef Mairegger aus Bruck am Ziller im Gespräch mit der „Tiroler Krone“. In seinem Besitz befinden sich Urkunden aus dem Jahr 1849, „in denen Vereinbarungen aufgelistet sind, die bestimmen, dass die an die Gemeinde übertragenen Waldungen dem Gebrauch der holzarmen Haus- und Grundbesitzer zu dienen haben“. Es finde sich kein Wort von einem Bezugs- oder Nutzungsrecht, betont das Agrarmitglied.
Und weiter: „Die Gemeinden hatten nur die Bezugs- und Nutzungsrechte zu verwalten und deshalb keinen Nutzen aus diesen Waldungen bzw. Grundstücken. Deshalb wurde die Übertragung dieser Grundstücke an die Agrargemeinschaften vielfach auf Betreiben der Gemeinden durchgeführt und auch von sämtlichen Gemeinden per Gemeinderatsbeschluss abgesegnet.“
„Nicht das, was man sich von Rechtsstaat erwartet“
„Die Übertragungen wurden 1956 per Bescheid von der Landesregierung bewilligt“, hält Mairegger weiter fest und zeigt sich empört darüber, dass sich „trotz dieses rechtskräftigen und behördlich durchgeführten Vorganges die Mitglieder der Agrargemeinschaften schon seit zwölf Jahren als Diebe und Räuber am Volksvermögen bezeichnen lassen müssen“.
Abschließend betont er, dass das von Schöpf geforderte Landesgesetz, das die Grundbucheintragungen für nichtig erklären soll, „nicht das ist, was man sich von einem Rechtsstaat erwartet“.
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